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Neue Lücken für Castor-Transporte?

Greenpeace: Gorleben weiter in Suchverfahren einbezogen - Lotze: Gesetzeslage eindeutig

Brüssel/Berlin/Lüchow, 26.01.2014 - Nachdem Gorleben-Gegner berichtet hatten, dass es eine Lücke im novellierten Atomgesetz gebe, die den Transport von fünf Castor-Behältern mit mittelaktivem Müll aus La Hague nach Gorleben zulasse, berichtet die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) jetzt von einer weiteren Lücke, mit der Gorleben als Atommüllendlager im Spiel gehalten werde. So hätten Greenpeace-Anwälte im Standortauswahlgesetz festgestellt, dass Gorleben unter "Wahrung aller rechtlichen Erfordernisse" in das neue Suchverfahren mit einbezogen werden könne. 

Bisher, so die BI, zähle das BMU den alten Rahmenbetriebsplan offenbar zu den "rechtlichen Erfordernissen", auf die man in Gorleben nicht verzichten könne, während noch nicht einmal andere Standorte benannt seien oder gar Betriebspläne an anderen Standorten vorlägen. "Das ist ein Widerspruch im Gesetz, oder es ist gewollt, wenn am Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977 und dem Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 festgehalten wird", sagt BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Die BI geht davon aus, dass unter dem Deckmantel der "Erkundung" Gorleben weiter als Atommüllendlager ausgebaut werden soll.

"Wir fordern die neue Umweltministerin Barbara Hendricks auf, das Atomgesetz und das Standauswahlgesetz eindeutig zu fassen, sonst braucht es keine Endlagerkommission um festzustellen, dass das ganze gegenwärtige Procedere nur den Zweck verfolgt, Gorleben politisch und juristisch als Endlagerstandort zu zementieren", so Ehmke.

 Bundesumweltministerin soll für Klärung sorgen

Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, hält es angesichts fehlender Genehmigungen hingegen für unwahrscheinlich, dass im Jahre 2015 ein Castor-Transport nach Gorleben geschickt wird. "Nichtsdestotrotz müssen die Lücken im Atomgesetz geschlossen werden - denn der Atommüll aus La Hague und Sellafield muss in Deutschland zwischengelagert werden", sagt Harms. 

Auch sie forderte jetzt die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, schnell für Klärung zu sorgen und die Klage des Bundesumweltministeriums gegen das Land Niedersachsen wegen der Aufhebung des veralteten Rahmenbetriebsplans für das Erkundungsbergwerk in Gorleben zurück zu nehmen.

 Lotze: Diskussion ist hinfällig

"Nach den vorliegenden Fakten wird es keine Castortransporte ins Zwischenlager nach Gorleben mehr geben", ist auch Hiltrud Lotze, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Lüneburg, überzeugt. Ihrer Aufassung nach sprechen Standortauswahlgesetz und Atomgesetz (AtG) eine eindeutige Sprache. So fielen die 26 Castoren - darunter auch die fünf aus La Hague stammenden - unter den § 9a des AtG, da sich in allen Behältern Spaltprodukte befänden, auch in den sogenannten MAW-Glaskokillen aus Frankreich.

Außerdem umfasse der Paragraph die aus dem Ausland zurückkehrenden Behälter, und die würden in standortnahe Zwischenlager verbracht, zu denen Gorleben bekanntermaßen nicht gehöre, so Lotze. Auch das für die Genehmigung der Zwischenlagerung und des Transports zuständige Bundesamt für Strahlenschutz sei da eindeutig. Auf seiner Internetseite heißt es : “… Da es sich bei Gorleben um ein zentrales und kein standortnahes Zwischenlager handelt, ist die Unterbringung dieser Abfälle von den Energieversorgungsunternehmen für ein standortnahes Zwischenlager zu beantragen."

"Klar ist, dass die fünf Castoren aus Frankreich 2015 zurückgenommen werden müssen", sagt Lotze. Geklärt werden müsse aber, in welches standortnahe Zwischenlager sie verbracht werden sollen. Gorleben komme hierfür aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und nach dem erklärten Willen von Bund und Ländern nicht in Frage. "Nachdem nun Hessen auch seine Bereitschaft zur Aufnahme erklärt hat, ist die Diskussion um weitere Transporte nach Gorleben hinfällig", resümiert Lotze.