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Positive Signale der EU zu Hochwasserschutzplänen

Hannover, 29.04.2014 - Vertreter der EU-Kommission haben gestern die gemeinsame Planung der Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Unteren Mittelelbe positiv zur Kenntnis genommen, meldet das Niedersächsische Umweltministerium. Bei den Planungen gehe es einerseits um Gehölzrückschnitte und bauliche Projekte wie Flutrinnen und Deichrückverlegungen.

Andererseits sei ein Rahmen für Unterhaltungsmaßnahmen wie zum Beispiel den wiederkehrenden Gehölzrückschnitt und Sedimententnahmen in der Elbe festzulegen. Mit den Maßnahmen soll in Hochwassersituationen der Abfluss der Wassermengen zwischen Schnackenburg und Geesthacht unter besonderer Berücksichtigung des Naturschutzes verbessert werden.

Die Kernpunkte eines gemeinsamen Rahmenplans wurden in Brüssel von der niedersächsischen Umweltstaatssekretärin Almut Kottwitz und ihrem Kollegen Dr. Peter Sanftleben aus Schwerin vorgestellt. "Wir freuen uns über die Unterstützung der EU. Die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind sich einig, dass aufgrund der naturräumlichen Lage und der Ausgestaltung des Gebietes ein abgestimmtes Vorgehen geboten ist", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Ländervertreter.

"Während es im Krisenfall im Oberlauf vornehmlich darum geht, das Wasser zurückzuhalten, müssen wir Unterlieger das Hochwasser möglichst zügig und schadlos in die Nordsee abführen. Dafür brauchen wir wirksame Verfahren, die die Menschen schützen und zugleich schonend mit der Pflanzen- und Tierwelt im UNESCO-Biosphärenreservat Elbtalaue sowie in den FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000) umgehen."

Eine entsprechende Vereinbarung zur Erstellung eines gemeinsamen Rahmenplans haben die beiden Länder bereits Ende März unterzeichnet. Für den länderübergreifenden Rahmenplan werden mithilfe eines Hochwasserabflussmodells die wirksamsten Projekte ausgewählt und mit den betroffenen Landkreisen, Verbänden und Institutionen an der Elbe abgestimmt. Dazu gehören die Reduzierung des Bewuchses, Abgrabungen von Sedimenten, das Anlegen von Flutrinnen, der Anschluss von Altarmen, Deichrückverlegungen, Deichneubauten sowie die Anlage von Flutpoldern.

Es kämen jedoch nur solche Maßnahmen in Betracht, die mit der größtmöglichen Schonung der rechtlich geschützten Naturräume vereinbar seien, so das Ministerium. 

"Funktionierender Hochwasserschutz ist im wahrsten Sinne des Wortes von existenzieller Bedeutung", sagten Kottwitz und Sanftleben. "Das dramatische Hochwasser vom Juni vergangenen Jahres hat einmal mehr die ernste Bedrohung für die Anwohner in Städten und Gemeinden, für die Landwirte, die Wirtschaft, den Tourismus und den gesamten Naturraum an der Elbe drastisch vor Augen geführt."

Nach den Planungen von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern soll mit den ersten vorgezogenen Maßnahmen im Herbst begonnen werden.