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Landkreis warnt vor Geflügelpest

Newcastle Disease in Schweden ausgebrochen - Geflügelhalter sollten Tiere impfen lassen

Lüneburg, 22.07.2014 - Wer Hühner oder Puten hält, sollte die Tiere unbedingt gegen die so genannte Newcastle Disease, eine ungewöhnliche Form der Geflügelpest, impfen lassen. Darauf weist der Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung des Landkreises Lüneburg die Geflügelhalter in der Region hin. In der vergangenen Woche sind die Halter von Hühnern und Puten im Landkreis im Rahmen einer niedersachsenweiten Überprüfung angeschrieben worden. Das Veterinäramt wird in den kommenden Wochen die Impfnachweise unangekündigt stichprobenweise kontrollieren.

"Wir wollen sicher gehen, dass die Impfpflicht von allen Hühner- und Putenhaltern, auch wenn sie nur zwei oder drei Tiere haben, eingehalten wird“, sagt Thomas Volksdorf, Tierarzt und Tierseuchenexperte beim Landkreis Lüneburg, "selbst von kleinen Hobbyhaltungen kann eine große Seuchengefahr für die gesamte Region ausgehen."

Hintergrund der aktuellen Kampagne ist ein Ausbruch der Newcastle Disease in Schweden. Betroffen war ein Legehennen-Stall mit 24.000 Tieren in Norrköping, das in Ostgotland nahe der Ostseeküste liegt. Eine Ursache für den Seuchenausbruch ist bislang nicht bekannt.

In Deutschland ist die Impfpflicht gegen die Krankheit gesetzlich vorgeschrieben. "Die Tiere müssen ab dem Kükenalter in einem vom Impfstoffhersteller vorgegebenen Abstand regelmäßig durch den Tierarzt geimpft werden“, sagt Amtstierarzt Thomas Volksdorf, "möglich ist die Anwendung des Impfstoffes über das Trinkwasser oder als Spray, auch in Tropfenform oder per Injektion kann geimpft werden. Nur so kann ein ausreichender Impfschutz sichergestellt werden."

Die Impfung muss durch eine tierärztliche Bescheinigung nachgewiesen und im Bestandsbuch aufgezeichnet werden, sodass ein lückenloser Nachweis möglich ist. Tiere, die in andere Bestände verbracht, auf Märkten verkauft oder auf Geflügelausstellungen gezeigt werden, müssen von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden, aus der die Durchführung einer regelmäßigen Impfung hervorgeht. Beim geringsten Verdacht muss die Erkrankung beim Veterinäramt angezeigt werden.

Geflügelhalter, die bisher noch nicht beim Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung registriert sind, müssen diese Tierhaltung beim Landkreis Lüneburg anmelden.

Der Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung hilft bei Fragen zum Thema unter Tel. 04131-26-1416 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gern weiter. Bei Fragen zur Registrierung von Tierhaltungen steht die Rufnummer 04131-26-1551 zur Verfügung.

Hintergrund
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit, die unter anderem Hühner und Puten befällt. Andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße und Tauben sind empfänglich für das Virus. Das bedeutet, sie können es weiter verbreiten, aber auch selbst daran erkranken. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100 Prozent. Für den Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich, selbst Fleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden. Geflügelhalter selbst können sich gelegentlich infizieren und für ein bis drei Wochen an grippeartigen Symptomen erkranken.

Das Geflügel allerdings zeigt einen drastischen Rückgang in der Legeleistung, die Eier werden extrem dünnschalig oder ganz und gar schalenlos gelegt. Durchfall, hochgradige Apathie, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, Niesen, Atemnot, geschwollene Augenlider und blauverfärbte Kämme sowie nervale Symptome können sich im weiteren Verlauf als Krankheitsanzeichen einstellen. Auch plötzliche Todesfälle können auftreten.

Der Erreger kann von Tier zu Tier ausgetauscht werden, aber auch über unbelebte Überträger wie Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten oder über belebte wie den Menschen kann die Krankheitsübertragung erfolgen. Nicht zu unterschätzen ist die Gefahr, die von Wildvögeln, Ratten, Mäusen und Insekten ausgeht. Auch sie übertragen indirekt die atypische Geflügelpest.