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Klare Regeln für sauberes Wasser

Landkreis kontrolliert Silagelager und Feldmieten

Lüneburg, 10.08.2014 - Zum Schutz des Grundwassers und der Gewässer in der Region will der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg jetzt die Lagerung von Mist, Silage und ähnlichem Material in der Landwirtschaft besonders in den Blick nehmen. "Als Wasserbehörde kontrollieren wir ab sofort ortsfeste Silagelager und Feldmieten systematisch“, sagt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt beim Landkreis Lüneburg, "wir wollen Verstöße gegen das Wasserrecht abstellen und ahnden.“

Ob Viehfutter, Mist oder Material für Biogasanlagen - von allen in der Landwirtschaft gelagerten Materialien dürfen weder Schadstoffe noch Nährstoffe ins Grundwasser gelangen. Für die Lagerung gilt: "Ortsfeste Siloanlagen auf dem Betriebsgrundstück des Landwirts, die immer wieder genutzt werden, müssen dicht sein", sagt Fachingenieur Peter Wünnecke von der Unteren Wasserbehörde, "Regenwasser darf von diesen Flächen nicht einfach abfließen und womöglich Verunreinigungen in den Boden und angrenzende Gewässer spülen.“

Die Plätze für Feldmieten an abgeernteten Ackerflächen, wo beispielsweise Maissilage gelagert wird, müssen regelmäßig gewechselt werden. "Das gelagerte Material darf einen bestimmten Trockensubstanzgehalt nicht unterschreiten, die Feldmiete nicht zu hoch sein und es müssen mindestens 20 Meter Abstand zu Gewässern eingehalten werden“, so der Diplom-Ingenieur für Wasserwirtschaft. Zudem sind Feldmieten nur an Stellen zugelassen, wo das Grundwasser mindestens zwei Meter tief liegt.

"Den meisten Landwirten ist der Wert unseres Grundwassers bewusst und sie unterstützen den Gewässerschutz aktiv“, sagt Fachdienstleiter Stefan Bartscht, "die anderen wollen wir durch die systematische Kontrolle aufrütteln.“ Wer Fragen zum Gewässerschutz in der Landwirtschaft hat, kann sich an den Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde wenden. Dort sind Peter Wünnecke, Telefon 04131-26-1465 und Holger Meyer, Telefon 04131-26-1349, erreichbar.