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Landkreis warnt vor Geflügelpest

Verwaltung weist auf Schutzvorschriften hin

Lüneburg, 12.11.2014 - Nach dem Geflügelpest-Ausbruch in einem Bestand in Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche sind auch Geflügelhalter im Landkreis Lüneburg aufgefordert, besondere Vorsicht walten zu lassen. Alle Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Niedersachsen, die in den letzten 21 Tagen Kontakt zu Geflügelhaltungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald hatten, müssen sich umgehend bei ihrem zuständigen Veterinäramt melden, teilte der Landkreis heute mit.

"Alle Geflügelhalter und Privatpersonen, die ihr Geflügel im Freiland halten, sind zur Einhaltung von hygienischen Schutzmaßnahmen aufgefordert“, sagt Thomas Volksdorf, Veterinär und Tierseuchenbekämpfer des Landkreises Lüneburg, "auch Kleinsthalter von Geflügel, die Hühner, Enten, Gänse oder Puten trotz der allgemeinen Registrierungspflicht noch nicht beim Veterinäramt angemeldet haben, müssen dies nun unbedingt nachholen.“

Da zurzeit der Herbstvogelzug stattfindet, sei die Gefahr einer Ansteckung von weiteren Geflügelbeständen durch Wildvögel besonders hoch, warnt das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Alle Verbände wurden aufgefordert, ihre Geflügel haltenden Mitglieder zu unterrichten und anzuhalten, die Bestimmungen der Geflügelpest-Verordnung besonders aufmerksam zu beachten.

Folgendes sei dabei besonders wichtig: Geflügel, das nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, darf nur an Stellen gefüttert werden, die Wildvögeln nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei vermehrten Todesfällen oder Leistungseinbrüchen ist eine Abklärungsuntersuchung auf Geflügelpest, also aviäres Influenzavirus, zu veranlassen, insbesondere dann, wenn in einem Geflügelbestand mit bis zu 100 Tieren mindestens drei Tiere und bei größeren Beständen mehr als zwei Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden verenden.

Auch Geflügelbestände, die ausschließlich Enten und Gänse halten, sind genau zu beobachten: Treten über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen mehr als das Dreifache der üblichen Todesfälle auf oder werden Leistungseinbrüche festgestellt, ist ebenfalls eine Untersuchung auf Geflügelpest zu veranlassen.

Zum Hintergrund:
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist am 5. November in einem Bestand mit rund 31.000 Puten das gefährliche Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Der gesamte Bestand wurde umgehend getötet und es sind umfangreiche weitere Maßnahmen in angrenzenden Gebieten eingeleitet worden, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. 

Der bisher nur aus dem asiatischen Raum, vor allem Südkorea, bekannte Typ der Geflügelpest ist für sämtliches Geflügel hochgradig ansteckend und aggressiv, eine Übertragung auf den Menschen wurde bisher jedoch noch nicht beobachtet.