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Mehr Abstand zwischen Windenergieflächen

Änderung für Teilfläche bei Oerzen - Entscheidung für alle Vorranggebiete soll Ende Juli fallen

Lüneburg, 14.01.2015 - Im vergangenen Jahr wurden die Pläne zu den vorgesehenen Vorranggebieten für Windenergie im Landkreis Lüneburg zum zweiten Mal öffentlich ausgelegt. Bürger und Träger öffentlicher Belange reichten dazu mehrere hundert Stellungnahmen ein, die Mitte Dezember 2014 öffentlich erörtert wurden. Dabei zeigte sich: Die Teilfläche westlich von Oerzen bildet mit den bereits vorhandenen und noch für mindestens 10 bis 15 Jahren bestehenden Windkraftanlagen in Embsen und im Bereich Melbeck eine zu hohe Raumbelastung. Jetzt sind Änderungen und eine erneute, aber eingeschränkte Beteiligung geplant.

Die Kreisverwaltung hat nach Abwägung der Stellungnahmen die Teilfläche Oerzen verkürzt, sodass zwischen dieser und dem bestehenden Windpark Embsen ein Abstand von drei Kilometern eingehalten werden soll. Die Gesamtgröße der Vorrangfläche Wetzen/Südergellersen/Oerzen wurde um 29 Hektar verkleinert und beträgt nun noch 107 Hektar.

Zur geänderten Teilfläche Oerzen wird es Ende Januar 2015 noch einmal eine eingeschränkte Beteiligung geben, bei der die von der Änderung Betroffenen angeschrieben werden. Das hat der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung bei seiner jüngsten Sitzung in Bardowick einstimmig beschlossen.

Die Samtgemeinde Ilmenau, die Gemeinde Embsen, die Eigentümer der von der Änderung berührten Grundstücke, der potentielle Investor sowie die Landwirtschaftskammer erhalten Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu der geänderten Teilfläche Oerzen abzugeben. Die Dauer der eingeschränkten Beteiligung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf zwei Wochen verkürzt, so schreibes das Gesetz vor, teilte der Landkreis mit.

Am 24. März 2015 soll der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung abschließend über die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms - Vorrangflächen für Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg beraten und abstimmen. Die Entscheidung des Kreistags soll Ende Juli 2015 fallen.

Im Kreisgebiet sind acht Vorranggebiete vorgesehen. Im Einzelnen sind dies die Vorranggebiete Etzen/Ehlbeck und Tellmer (Samtgemeinde Amelinghausen), Wetzen/Südergellersen/Oerzen (Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen, Ilmenau) Bardowick (Samtgemeinde Bardowick), Köstorf (Samtgemeinde Dahlenburg), Melbeck (Hansestadt Lüneburg und Samtgemeinde Ilmenau) sowie die Vorranggebiete Wendhausen und Süttorf/Thomasburg (Samtgemeinde Ostheide).

Weitere Informationen gibt es auch auf www.landkreis-lueneburg.de/windenergieplanung.