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"In letzter Konsequenz zu töten"

Umweltministerium gibt auffälligen Wolf für "finale Entnahme" frei

Hannover, 02.03.2015 - Dem wieder zurückgekehrten Wolf geht's nun wohl doch noch an den Kragen. Nachdem in den letzten Tagen aus Wildeshausen und Umgebung Meldungen über ein auffälliges Wolfsverhalten eingegangen sind, erteilt das Niedersächsische Umweltministerium jetzt "aufgrund zu befürchtender Gefahren die Genehmigung, das Tier gegebenenfalls mit Gummigeschossen zu vergrämen, zu betäuben oder es in letzter Konsequenz zu töten", wie das Ministerium heute mitteilte. 

Nach einem dem Ministerium vorliegenden Foto könne davon ausgegangen werden, dass es sich um einen jungen Wolf handelt. Das Tier zeige kaum Scheu vor Menschen.

Im Falle des auffälligen Verhaltens von Wölfen seien grundsätzlich folgende Maßnahmen des Umgangs möglich, die auch mit dem Bundesnaturschutzgesetz in Einklang stünden: Vergrämung, Entnahme durch Betäubung oder finale Entnahme. 

Nach Angaben des Umweltministeriums erfolgt die Durchführung der Maßnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und obliegt eigens dafür bestellten Personen; das können Wolfsberater, Veterinäre oder auch Jäger sein.