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Die Windflächen rücken näher

Kreisausschuss stimmt Vorranggebieten für Windkraftanlagen zu 

Lüneburg, 25.03.2015 - Die lange Suche nach Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Landkreis Lüneburg scheint an ihr Ende zu kommen. Der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung des Lüneburger Kreistags stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Satzungsentwurf zur zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung in der Fassung von März 2015 zu. Damit soll die weitere Verspargelung der Landwirtschaft durch Windkraftanlagen nicht nur verhindert werden, auch Bürger und Investoren sollen Planungssicherheit bekommen. 

Seit 2011 hat der Landkreis Lüneburg die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie vorbereitet. "Wir haben die Flächen sorgfältig nach einem schlüssigen Konzept mit klar nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt“, erläuterte Kreisrätin Monika Scherf in der Sitzung, "das ist wichtig, damit unsere Planung rechtssicher ist und Windkraftanlagen nicht überall in der Landschaft entstehen können.“ Der aktuelle Entwurf sieht nun acht Vorranggebiete mit insgesamt 751 Hektar - das sind knapp 0,6 Prozent der gesamten Landkreisfläche - vor, die sich nach Kriterien wie dem bestmöglichen Schutz von Mensch und Natur sowie Mindestabständen zu Wohnhäusern und zwischen den Gebieten ergeben haben.

Bereits im Sommer 2011 hatte der Landkreis Bürger bei einer Onlineumfrage zur Ausweisung der Vorranggebiete befragt. Es folgten Informationsveranstaltungen und Gespräche sowie in der konkreten Planungsphase seit 2013 insgesamt drei öffentliche Beteiligungsverfahren. Themenschwerpunkte waren dabei insbesondere befürchtete Immissionsbelastungen durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf und die damit verbundenen Schutzabstände zu Siedlungen und Wohngebieten. Auch die Wertminderung von Immobilien, Einflüsse auf die Vogelwelt sowie die Einbeziehung von Waldflächen waren Thema.

Von 14 auf 8 reduziert

Statt der ursprünglich 14 Vorranggebiete sind im jetzt zugestimmten Satzungsentwurf nur noch acht Gebiete vorgesehen. Die Vorranggebiete im Überblick:

  • Etzen/Ehlbeck, Samtgemeinde Amelinghausen, 120 Hektar
  • Tellmer, Samtgemeinde Amelinghausen, 65 Hektar
  • Wetzen/Südergellersen/Oerzen, Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Ilmenau, 107 Hektar
  • Bardowick, Samtgemeinde Bardowick, 134 Hektar
  • Köstorf, Samtgemeinde Dahlenburg, 63 Hektar
  • Melbeck, Samtgemeinde Ilmenau und Hansestadt Lüneburg, 108 Hektar
  • Süttorf/Thomasburg, Samtgemeinde Ostheide, 60 Hektar
  • Wendhausen/Boltersen, Samtgemeinden Ostheide und Scharnebeck, 94 Hektar

Die aktuellen Entwurfsunterlagen gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/kreistag, weitere Informationen zum Thema unter www.landkreis-lueneburg.de/windenergieplanung.

Die endgültige Entscheidung über die Satzung trifft der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 1. Juni 2015.