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Windenergieanlagen können wachsen

Kreistag stimmt Plänen zur Schaffung neuer Vorranggebiete zu

Nur noch in acht Vorranggebiete sollen künftig neue Windernergieanlagen errichtet werden dürfen. Foto: LGheuteLüneburg, 02.06.2015 - Vier Jahre hat der Landkreis an den Plänen gearbeitet, jetzt wurden sie beschlossen. Mit großer Mehrheit hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg gestern, 1. Juni, dem Satzungsentwurf zur zweiten Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003 zur Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung in der Fassung von März 2015 zugestimmt. Nun soll der Plan veröffentlicht und dem Amt für regionale Landesentwicklung vorgelegt werden. Der Landkreis rechnet im Herbst 2015 mit der Genehmigung durch das Land. Ziel der Planungen ist es, die Nutzung von Windenergie sinnvoll raum- und umweltverträglich zu steuern. Damit soll auch Planungssicherheit für Bürger und Investoren geschaffen werden.

Der jetzt beschlossene Entwurf sieht acht Vorranggebiete mit insgesamt 751 Hektar vor – das sind knapp 0,6 Prozent der gesamten Landkreisfläche. Sie wurde anhand von verschiedenen Kriterien wie dem Schutz von Mensch und Natur sowie Mindestabständen zu Wohnhäusern und zwischen den Gebieten ermittelt.

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie hat der Landkreis seit 2011 vorbereitet. "Wir haben die Flächen sorgfältig nach einem schlüssigen Konzept mit klar nachvollziehbaren Kriterien ausgewählt“, erläuterte Kreisrätin Monika Scherf in der Sitzung, "das ist wichtig, damit unsere Planung rechtssicher ist und Windkraftanlagen nicht überall in der Landschaft entstehen können.“ Bei den drei öffentlichen Beteiligungsverfahren gingen insgesamt mehr als 2.000 Einwendungen ein, die der Landkreis beantwortete und in die Abwägung mit einbezog.

Themenschwerpunkte waren dabei insbesondere befürchtete Immissionsbelastungen, etwa durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf, und damit verbunden die Schutzabstände zu Siedlungen. Zudem wurden Einflüsse auf die Vogelwelt sowie die Einbeziehung von Waldflächen von den Beteiligten angesprochen.

Statt der ursprünglich vorgesehenen 14 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 1.250 Hektar sind aufgrund der zahlreichen Einwendungen und Hinweise im jetzt zugestimmten Satzungsentwurf noch acht Vorranggebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen vorgesehen. Hier die Vorranggebiete im Überblick:

  • Etzen/Ehlbeck, Samtgemeinde Amelinghausen, 120 Hektar
  • Tellmer, Samtgemeinde Amelinghausen, 65 Hektar
  • Wetzen/Südergellersen/Oerzen, Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen und Ilmenau, 107 Hektar
  • Bardowick, Samtgemeinde Bardowick, 134 Hektar
  • Köstorf, Samtgemeinde Dahlenburg, 63 Hektar
  • Melbeck, Samtgemeinde Ilmenau und Hansestadt Lüneburg, 108 Hektar
  • Süttorf/Thomasburg, Samtgemeinde Ostheide, 60 Hektar
  • Wendhausen/Boltersen, Samtgemeinden Ostheide und Scharnebeck, 94 Hektar

Die Entwurfsunterlagen gibt es im Internet unter www.landkreis-lueneburg.de/kreistag, weitere Informationen zum Thema unter www.landkreis-lueneburg.de/windenergieplanung.