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Wölfe kommen nicht vor die Flinte

Landtag lehnt Gesetzentwurf zur Aufnahme ins Jagdrecht ab 

Der Wolf darf sich weiter ausbreiten. Eine Aufnahme des Tieres ins Niedersächsische Jagdrecht wurde abgelehnt. Foto: nghHannover, 15.04.2016 - Wölfe dürfen weiterhin in Niedersachsen nicht bejagt werden. Ein von der FDP im Niedersächsischen Landtag eingebrachter Gesetzentwurf, der vorsah, den Wolf neben etlichen eingewanderten Tierarten wie Waschbär, Nutria und Marderhund in die Reihe der in Niedersachsen zusätzlich zum Bundesrecht jagdbaren Tierarten aufzunehmen, wurde mit einer breiten Mehrheit von SPD, Grünen und auch CDU abgelehnt. Die grüne Landtagsabgeordnete Miriam Staudte, Berichterstatterin für den Beratungsprozess zum vorliegenden Gesetzentwurf, stellt klar: "Auch bei einer Aufnahme ins Jagdrecht dürfte der Wolf, da er eine nach EU-Recht streng geschützte Art ist, nicht bejagt werden."

Der Erhaltungszustand der Gesamtpopulation in Deutschland und Westpolen sei bisher nicht gesichert, erläuterte Staudte. Daher werde der Wolf bis auf Weiteres diesen europäischen Schutzstatus behalten, "und das ist auch richtig so."

Weder der Vorsitzende der Landesjägerschaft, der CDU-Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke, der sich laut Medienberichten auf der jüngsten Kreismitgliederversammlung der Jägerschaft in Lüchow-Dannenberg gegen den Wolf stark gemacht hatte, noch die Landtagsabgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock (CDU) stimmten für die Aufnahme ins Jagdrecht.

In einer Landtagsanhörung hatten sich weder Landesjägerschaft noch Landvolk oder die Schafzüchter für eine Aufnahme ins Jagdrecht ausgesprochen. Mit der Verankerung im Jagdrecht wäre auch die Pflicht für die Jäger zur Hege verbunden. Ebenso müsste diskutiert werden, die Präventionsmaßnahmen und die Billigkeitsleistungen aus der Jagdabgabe zu finanzieren, sagt Staudte. Und weiter: "Die FDP hatte ihren Vorstoss vermutlich nicht zu Ende gedacht."

Nach Ansicht der Grünen-Politikerin sollten "echte" Lösungen im Umgang mit dem Wolf gefunden werden. So müsse unter anderem der Herdenschutz weiter ausgebaut und entbürokratisiert werden. Im Übrigen gebe Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes schon jetzt die rechtliche Grundlage, einen Wolf, der ein problematisches Verhalten erlernt hat, "wenn Vergrämungen nicht wirken, der Natur zu entnehmen". Staudte appelliert, dieses Thema unaufgeregt, aber mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu bearbeiten.