Aufstallungspflicht wird gelockert

Landkreis hebt aktuelle Verfügung am Wochenende in Teilen auf

Lüneburg, 18.02.2017 - Die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Lüneburg wird am diesem Wochenende in Teilen aufgehoben. Weiterhin im Stall bleiben muss Hausgeflügel in den Vogelzuggebieten an der Elbe und weiteren für Wildvögel wichtigen Lebensbereichen. Das Aufstallungsgebiet befindet sich nordöstlich der Linie A39, Ostumgehung Lüneburg und B216 und schließt die Gemeinde Amt Neuhaus ein. 

Die genaue Beschreibung können Geflügelhalter in der Allgemeinverfügung des Landkreises nachlesen, die heute veröffentlicht wird und ab sofort unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest abrufbar ist. Die neue Regelung tritt am Sonntag, 19. Februar, in Kraft.

Wichtig: Alle Geflügelhalter und Privatpersonen, die Geflügel halten, müssen weiterhin hygienische Schutzmaßnahmen – so genannte Biosicherheitsmaßnahmen – einhalten, um eine Ansteckung ihrer Tiere mit dem Virus zu verhindern. Dazu gehört neben der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten der Geflügelhaltung auch das Tragen von Schutzkleidung. Füttern und Tränken des Geflügels im Freien und Kontakt zu Oberflächengewässern und größeren Gewässern sind zu vermeiden. Futter sollte vor Wildvögeln geschützt gelagert und verfüttert werden. Futterreste sollten immer gleich beseitigt werden, damit sie keine Wildvögel anlocken können.

Für Geflügelhalter im aufstallungspflichtigen Gebiet gilt: Das Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie, zu halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich. Betroffen sind davon 616 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 26.000 Stück Geflügel.

Hintergrund der neuen Regelung ist ein Erlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Dieses hatte Anfang dieser Woche die aktuelle Geflügelpestsituation in Gebieten mit einer Geflügeldichte von weniger als 1.000 Tieren pro Quadratkilometer neu bewertet. "Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen den Wildvogelfunden und den Ausbrüchen der Geflügelpest ist nicht feststellbar", erklärte das Ministerium, "nach den vorliegenden Erkenntnissen bietet die kreisweite Aufstallung von Nutzgeflügel in Gebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 1000 Stück Geflügel je Quadratkilometer keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit."

Aufgrund der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts hatte der Landkreis Lüneburg am 14. November 2016 zunächst eine Aufstallungspflicht für die Risikogebiete an der Elbe erlassen. Seit dem 5. Dezember 2016 gilt die kreisweite Aufstallungspflicht. Im Landkreis Lüneburg gibt es 970 registrierte Geflügelhalter mit insgesamt rund 59.400 Tieren.