IHK-Merkblatt informiert über arbeitsrechtllche Fragen bei Hilfseinsätzen
Lüneburg, 09.06.2013 - Wann haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Freistellung, gegebenenfalls sogar unter Fortzahlung der Bezüge? Und was gilt für die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz? Bei Naturkatastrophen wie Hochwasser oder schweren Stürmen können sowohl Mitarbeiter und ihre Angehörigen als auch Betriebe unmittelbar betroffen sein. Wenn es darum geht, für Hilfseinsätze von der Arbeit freigestellt zu werden oder den Betrieb vor drohenden Schäden zu schützen, stellen sich häufig auch arbeitsrechtliche Fragen. Anlässlich der aktuellen Hochwassersituation hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg ein Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Fragen veröffentlicht.