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Fahrtenschreiber künftig erst ab 150 Kilometer Entfernung

EU-Parlament plant Gesetz zur Entlastung von Handwerksbetrieben

Hansestadt, 08.06.2012 - Für Handwerksbetriebe dürfte es bald weniger Bürokratie und Kosten geben. Künftig sollen sie keine Fahrtenschreiber mehr in ihren Fahrzeugen mitführen müssen, wenn sie in einem Umkreis von 150 Kilometern um ihren Betriebssitz tätig werden. Das hat jetzt der Transportausschuss des Europäischen Parlaments entschieden. Ein entsprechendes Gesetz soll folgen.

"Bereits im Sommer letzten Jahres konnten wir vermelden, dass die EU-Kommission den bestehenden 50 Kilometer-Radius für Befreiungen von den Lenk- und Ruhezeiten verdoppeln will. Und jetzt sind die Europaabgeordneten im Transportausschuss unserer Argumentation gefolgt, dass eine Verdreifachung des Radius' auf 150 Kilometer heute eher den betrieblichen Anforderungen der Handwerksunternehmen entspricht", freut sich Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, über den wichtigen Etappenerfolg.

Die sogenannte Handwerkerregelung ermöglicht schon heute Befreiungen von Bestimmungen über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten, wenn ein Fahrer für seine Berufsausübung benötigtes Material, Ausrüstungen oder Maschinen befördert. Das Fahrzeug darf nur innerhalb des festgelegten Umkreises von 50 Kilometern bewegt werden, und für den Fahrer darf das Lenken nicht die Haupttätigkeit sein.

Bislang gilt die Handwerkerregelung allerdings nur für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen, doch auch in diesem Punkt zeigt sich der Kammerhauptgeschäftsführer optimistisch: "Nach der jetzigen Formulierung des Transportausschusses entfällt die Gewichtsgrenze künftig. Damit hilft die Befreiungsregel auch den Baubetrieben, in denen oftmals schwerere Fahrzeuge zum Einsatz kommen." Wichtig sei, dass das Europäische Parlament die Neuregelung nun auch in dieser Form verabschiede.

Die Handwerkskammern in Niedersachsen hatten ihre EU-Parlamentarier frühzeitig für das Thema sensibilisiert und betont, dass die Entlastungen gerade im Flächenland Niedersachsen wichtig seien. Handwerker legten oftmals weitere Entfernungen zum Kunden oder zur Baustelle zurück und seien auch in den Metropolen tätig, so die Auffassung der Kammern. Die umständlichen europäischen Aufzeichnungspflichten würden nicht die Verkehrssicherheit verbessern, dafür aber für Handwerksbetriebe eine unnötige Belastung darstellen.