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Bilanz muss nicht mehr veröffentlicht werden

Handwerk begrüßt Erleichterungen für Kleinstbetriebe

Hansestadt, 15.08.2012 - Kleine Betriebe müssen künftig nicht mehr jährlich ihre Zahlen offen legen. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, Kleinstunternehmen von der Veröffentlichungspflicht ihres Jahresabschlusses im Bundesanzeiger zu befreien. Ausreichend soll künftig sein, die Bilanz dort elektronisch zu hinterlegen. Auf Antrag können dann Dritte kostenpflichtig eine Kopie erhalten.

Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt das Vorhaben, mit dem allein im Bereich des Handwerks rund 2500 Betriebe im Kammerbezirk entlastet werden: "Das ist ein sinnvoller Beitrag zum Bürokratieabbau und sichert den kleinen Betrieben mehr Vertraulichkeit bei sensiblen Daten." Ohne begründetes Interesse würden Außenstehende künftig nicht mehr so einfach Einblick in die Bücher bekommen.

Die Erleichterungen sollen für Kapitalgesellschaften wie zum Beispiel die GmbH, aber auch für bestimmte Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG gelten. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Kleinstunternehmen handelt, bei dem mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale erfüllt sind: Der Jahresumsatz (netto) liegt bei maximal 700.000 Euro; die Bilanzsumme von 350.000 Euro wird nicht überschritten; das Unternehmen beschäftigt maximal zehn Mitarbeiter.

Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der für Kleinstunternehmen weitere Erleichterungen beim Aufstellen des Jahresabschlusses vorsieht, geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Frühjahr zurück. Das Handwerk hatte sich für eine schnelle Umsetzung in nationales Recht eingesetzt.