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"Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen"

Handwerkskammer kritisiert ausufernde EU-Datenschutzbestimmungen

Hansestadt, 09.11.2012 - Regelmäßig vor Beginn der kalten Jahreszeit erinnern viele Kfz-Werkstätten ihre Kunden mit einem freundlichen Schreiben daran, rechtzeitig die Winterreifen aufzuziehen. Geht es nach dem Willen der EU, müssten die Betriebe künftig immer erst eine Einverständniserklärung für eine solche Kontaktaufnahme einholen. Bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade stößt die neue Grundverordnung, mit der die EU das Datenschutzrecht europaweit regeln will, auf Kritik.

"Kleine Handwerksbetriebe handeln nicht mit Kundendaten. Und sie können sich auch keinen eigenen Datenschutzbeauftragten im Betrieb leisten, um immer höheren bürokratischen Anforderungen gerecht zu werden", sagt Kammer-Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten. Teilweise seien verschärfte Datenschutz-Regeln nachvollziehbar, zum Beispiel im Bereich der großen Betreiber sozialer Netzwerke oder anderer Online-Unternehmen. Man dürfe aber nicht alle Unternehmen und Geschäftsmodelle über einen Kamm scheren.

Genau das sieht der Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung jedoch vor: Bei jedem Geschäftsvorgang, bei dem Daten erhoben werden, müsste über den Datenschutz informiert werden. Ein Handwerker, der zum Kunden kommt, um zum Beispiel einen Kostenvoranschlag für die Renovierung der Wohnung zu machen, müsste ihn umfassend darüber aufklären, welche Daten er erhoben hat, zu welchem Zweck und wie lange die Daten gespeichert werden. Auch über bestehende Auskunftsrechte, Berichtigungsrechte, Löschungsrechte, Widerspruchsrechte und Beschwerderechte müsste der Kunde informiert werden - ob der Kunde es wünscht oder nicht.

Norbert Bünten hält das für nicht praxisgerecht: "Die EU sollte beim Datenschutz nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Für kleine und mittlere Unternehmen muss es eigene Regelungen geben." Handwerksbetriebe, die nur die Daten ihrer Bestandskunden speichern und verwalten, müssten von den Vorschriften ausgenommen werden. Zudem dürfe es nicht sein, dass Handwerksbetriebe vor einer Kontaktaufnahme zu ihren Kunden immer erst eine Einverständniserklärung einholen müssten.

"Wenn die Kfz-Werkstatt auf den nächsten TÜV-Termin hinweist, dann ist das eindeutig im Interesse des Kunden und auch der Verkehrssicherheit", erklärt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. In solchen Fällen müsse eine Datennutzung erlaubt sein.