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Kammer beklagt Wettbewerbsverzerrungen

Kammer: EEG geht zu Lasten kleiner Betriebe - Berlin kündigt Überprüfung an

Lüneburg, 28.01.2013 - Ein Schreiben des Bundesumweltministeriums an die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat dort unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Das Umweltministerium rechtfertigt darin die Befreiung von Unternehmen von der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zugleich kommen aus Berlin erste Signale, das EEG einer Überprüfung zu unterziehen. Mit dem Schreiben reagiert das Ministerium auf eine Resolution, in der die Vollversammlung der Handwerkskammer kürzlich eine fairere Verteilung der Kosten der Energiewende angemahnt hatte.

In der Kritik der Handwerkskammer stehen insbesondere die weitreichenden Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im November vergangenen Jahres hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer mit einer Resolution an die verantwortlichen Politiker appelliert, die Kosten der Energiewende soweit wie möglich zu begrenzen und fair auf alle Schultern zu verteilen. Die Kammer forderte eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Interessen der Handwerksbetriebe berücksichtige als auch die Belange von energieintensiven Großunternehmen (LGheute berichtete).

In seiner Antwort teilte das Bundesumweltministerium jetzt mit, dass die Befreiung von der EEG-Umlage nicht nur der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von stromintensiven Unternehmen diene. Auch andere Bereiche seien von der Regelung betroffen, teilte das Ministerium mit. So würde das EEG auch die Wettbewerbsfähigkeit beispielsweise von Schienenbahnen gegenüber anderen Verkehrsmitteln gewährleisten.

|| "Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Betriebe" ||

Die Antwort des Umweltministeriums stelle Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, indes nicht zufrieden. Für ihn stelle sich mit Blick auf die Handwerksbetriebe die Frage, warum der kleinbetriebliche Mittelstand derart diskriminiert werde: "Müsste es nicht vielmehr Ziel sein, gerade die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen gegenüber großen Unternehmen zu sichern? Tatsächlich aber erleben wir das Gegenteil: Eine kleine regionale Landschlachterei muss den vollen Strompreis zahlen, während ein industrieller Großschlachthof von Vergünstigungen profitiert." Solche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner Betriebe gehören schnellstens abgeschafft, fordert Bünten.

Zudem gehe aus dem Schreiben des Umweltministeriums hervor, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit als Kriterium für die Befreiung der Unternehmen nicht wirklich bestimmbar sei. Wörtlich heißt es: "Leider lässt sich das Kriterium der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, das wesentlicher Grund für die Ausgleichsregelung ist, nur schwer definieren. Im EEG wird daher davon ausgegangen, dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes grundsätzlich immer im internationalen Wettbewerb stehen.“

|| Forschungsvorhaben soll Ausgleichregelung überprüfen ||

Ein in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben soll sich nun vertieft mit den Auswirkungen und dem möglichen Änderungsbedarf bei der besonderen Ausgleichsregelung befassen, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. "Sowohl die Bundeskanzlerin als soeben auch der Bundesumweltminister haben eine Überprüfung der Ausnahmeregelungen angekündigt. Wir haben die Erwartung, dass jetzt zügig eine grundlegende Reform erfolgt", sagt Kammerhauptgeschäftsführer Bünten. Dabei müssten die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen endlich berücksichtigt werden.