header

Gründungszuschuss weiterhin möglich

Lüneburg, 17.05.2013 - Arbeitslose, die die Selbständigkeit als Weg aus der Arbeitslosigkeit wählen, können von den Arbeitsagenturen weiterhin mit einem Gründungszuschuss unterstützt werden. Darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hin. Seit Jahresbeginn wurden im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen 64 Förderanträge von den örtlichen Arbeitsagenturen bewilligt. Insgesamt aber sei die Anzahl der Förderanträge mit der Umstellung Ende 2011 von Pflichtleistung auf Ermessensleistung zurückgegangen.

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, können bei dem Schritt in die Selbstständigkeit den Gründungszuschuss erhalten. "Der Gründungszuschuss ist dazu gedacht, den Lebensunterhalt zu sichern und die soziale Absicherung nach dem Start des eigenen Unternehmens zu unterstützen“, so Jens Mathias, Geschäftsführer des operativen Bereichs der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen zur Intention des Förderinstruments.

Gezahlt wird der Gründungszuschuss in zwei Phasen. In den ersten sechs Monaten beträgt der Zuschuss die Höhe des letzten Arbeitslosengelds I plus 300 Euro monatlich. Danach können jeweils 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.

"Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich rechtzeitig mit seinem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur in Verbindung setzt", rät der Geschäftsführer, denn dort gibt es weitere Informationen rund um die Existenzgründung und den Fördervoraussetzungen. Zudem muss der Antrag für den Gründungszuschuss vor der Unternehmensgründung gestellt werden.

Bewilligte Förderanträge seit Jahresbeginn:

  • im Landkreis Harburg: 34
  • im Landkreis Lüchow-Dannenberg: 5
  • im Landkreis Lüneburg: 21
  • im Landkreis Uelzen: 4