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"Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt"

IHK Lüneburg begrüßt BGH-Urteil zu Schwarzarbeit

Lüneburg, 01.08.2013 - Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schwarzarbeit. Der BGH hat heute entschieden, dass jemand, der einen Schwarzarbeiter beauftragt, im Falle einer nicht korrekten Ausführung der Arbeiten keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung hat. "Das Urteil dürfte dabei helfen, die Schwarzarbeit zurückzudrängen. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer Steuern und Abgaben hinterzieht, schädigt die Gemeinschaft", sagt Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten.

Weniger Aufträge sowie Arbeits- und Ausbildungsplatzverluste im regionalen Handwerk seien die Folge. "Bei genauem Hinsehen erweist sich der vermeintliche Preisvorteil der Schwarzarbeit als Luftnummer. Wer regulär Aufträge an Handwerksbetriebe vergibt, kann zumeist vom Steuerbonus auf Handwerksleistungen profitieren und so ganz legal bis zu 1.200 Euro im Jahr bei der Einkommensteuer sparen. Und er hat einen Anspruch auf Gewährleistung." Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Kunden und dem Handwerker könne zudem kostenlos die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer eingeschaltet werden, so Bünten.