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"Handlungsdruck bislang noch erschreckend gering"

Ab 1. Februar gilt neues SEPA-Zahlungsverfahren - Sparkasse Lüneburg rät zu rechtzeitiger Umstellung

Lüneburg, 20.08.2013 - Lange wurde sie angekündigt, nun steht sie fast schon vor der Tür: die Umstellung des bisherigen Zahlungsverkehrs auf das neue SEPA-Zahlungsverfahren. Ab 1. Februar 2014 treten die neuen gesetzlichen Rege­lun­gen im Rahmen der "SEPA-Migrationsverordnung" in Kraft. Alle Überweisungen und Lastschriften können ab diesem Zeitpunkt nur noch nach dem europaweit einheitlichen SEPA-Verfahren in Euro durchgeführt werden - ob nationale oder europa­weite Zahlung. Die Sparkasse Lüneburg sieht hier erheblichen Handlungsbedarf und hat jetzt eine Informationsoffensive gestartet.

"Für alle Unternehmen und Vereine entsteht dadurch ein immenser Handlungsbedarf", erklärt Thomas Kruse, Abteilungsleiter Corporate Finance. "Die Umstellungsarbeiten sowie der wahrgenommene Handlungsdruck in den Unternehmen und Vereinen sind bislang jedoch erschreckend gering".

Eine Tendenz, die, so die Sparkasse, allerdings nicht nur auf die Region Lüneburg zutrifft. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank haben sich bundesweit bislang lediglich 11,64 Prozent der Unternehmen und Vereine überhaupt auf den Weg der SEPA-Umstellung gemacht. "Das Ergebnis bei den betroffenen Kunden der Sparkasse Lüneburg ist - nicht zuletzt auch durch unsere intensiven Informationsaktivitäten bedingt - mit circa 28 Prozent zwar besser als der Bundesdurchschnitt, dennoch aus unserer Sicht viel zu gering", erklärt Kruse.

Um massive Einschränkungen im Zahlungsverkehr noch abzuwenden, sollten daher alle Unternehmen und Vereine spätestens jetzt mit der SEPA-Umstellung beginnen. "Denn ab dem 1. Februar 2014 ist es Kreditinstituten untersagt, Zahlungsaufträge von Unternehmen und Vereinen entgegen zu nehmen, soweit diese nicht den SEPA-Zahlungsverfahren entsprechen", ergänzt Olga Oldenburger, Teilprojektleiterin SEPA bei der Sparkasse. "Wer seinen Zahlungsverkehr bis dahin nicht auf SEPA umgestellt hat, steht am 1. Februar 2014 vor 'verschlossenen Schaltern' und gefährdet so möglicherweise die Zahlungsfähigkeit seines Unternehmens oder des Vereins", gibt Oldenburger zu bedenken.

Die SEPA-Umstellung hat erhebliche Auswirkungen auf die Zahlungsprozesse. Je umfangreicher die bisherige Nutzung der bargeldlosen Zahlungsinstrumente ist, desto arbeitsintensiver sind die erforderlichen Umstellungsschritte. Im Folgenden einige Handlungsfelder:

Gläubiger-ID
"Für die Durchführung von SEPA-Lastschriften benötigt jeder Zahlungsempfänger im ersten Schritt eine Gläubiger-ID, die im Internetauftritt der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragen wird", erläutert Thomas Kruse.

Mandatsreferenz
Jedem Zahlungspflichtigen muss eine sogenannte persönliche Mandatsreferenz zugeordnet und ihm diese mitgeteilt werden. Die Mandatsreferenz kann eine Vertrags-, Mitglieds- oder Kundennummer sein.

Austausch der Daten
Auf bestehenden Briefen, Vorlagen und Rechnungen sind die Daten der Konto­ver­bindung auszutauschen. IBAN ersetzt die Kontonummer, BIC die Bankleitzahl. Gleiches gilt für die Verwal­tung der Kontodaten von Geschäftspartnern oder Vereinsmitgliedern.

Systeme anpassen
Die Finanzbuchhaltungssysteme und Zahlungsverkehrsanwendungen sind entsprechend anzupassen und alle Einzugsvereinbarungen sind auf die Regelungen zum Einzug von SEPA-Lastschriften um­zu­stellen.

Die Sparkasse macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass die aufgeführten Punkte im Hinblick auf die individuelle Umstellung eines Unternehmens oder Vereins nur einen Teil der erforderlichen Schritte darstellen. "Weitere wichtige Informationen sind in unserer Internetfiliale unter www.sparkasse-lueneburg.de bereitgestellt", verrät Olga Oldenburger. Hier stünden den Sparkassenkunden im Navigationsmenü unter 'Firmenkunden' zahlreiche weitere SEPA-Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Darüber hinaus steht die Sparkasse ihren Kunden persönlich oder telefonisch in ihrer SEPA-Hotline unter 04131-288-0 (montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr) zur Verfügung.