header

Einschränkungen für Handwerk aufgehoben

Lüneburg, 09.02.2014 - Gute Nachrichten für Gebäudeenergieberater des Handwerks: Ab sofort dürfen die Experten für energetische Modernisierungen im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Bauen und Sanieren“ auch wieder selbst Einzelmaßnahmen ausführen, wenn sie beratend tätig werden. Damit wurde eine entsprechende Einschränkung auf die sachverständige Beratung, die vor rund einem Jahr eingeführt wurde, wieder aufgehoben.

Für Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, ist das ein wichtiger Erfolg: "Wir haben gegenüber der Politik wiederholt deutlich gemacht, dass die Energiewende nur mit dem Handwerk gelingen kann. Die Gebäudeenergieberater des Handwerks haben einen direkten Kontakt zu Bauherren und Eigentümern. Wenn sie sich aber entscheiden müssen, ob sie entweder als Sachverständige oder als Bauausführende tätig werden, so geht das zu Lasten von Maßnahmen der Energieeffizienz.“

Positiv bewertet Bünten auch die Verlängerung der Fristen zur Anwendung der Energieeffizienz-Expertenliste und zu den vereinfachten Eintragungsvoraussetzungen. "Ursprünglich sollte die Expertenliste bereits zum 1. Februar verbindlich werden. Neuer Stichtag ist nun der 1. Juni 2014“, weiß Bünten. Für die bereits nach dem neuen Rahmenlehrplan ab 2012 qualifizierten Gebäudeenergieberater sind die Eintragungsvoraussetzungen ohne weitere Fortbildung gegeben. Gebäudeenergieberater des Handwerks mit einer älteren Fortbildung, also vor 2012, können sich bis zum 30. September 2014 mit einer zusätzlichen Fortbildung von 16 Stunden in die Liste eintragen lassen. "Wir bieten diese Fortbildungen in unseren Bildungseinrichtungen an und werden das auch weiter tun, wenn wir Bedarf sehen“, sagt Bünten.