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"Gravierende Nachteile für beide Seiten"

Mittelstandsvereinigung warnt vor Einführung der Mindestlohnregelung für Praktikanten

Lüneburg, 08.06.2014 - Keinen Mindestlohn für freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten, das fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) Lüneburg. "Wenn ein Praktikum monatlich mit bis zu 1.500 Euro brutto vergütet werden muss, werden viele Unternehmen künftig keine Praktikumsplätze mehr anbieten können“, warnt Peter Luths, Vorsitzender der MIT Lüneburg. "Sowohl für Praktikanten als auch für Betriebe hätte dies gravierende Nachteile.“

Plänen der Bundesarbeitsministerin zufolge soll ab 2015 auch für freiwillige Betriebspraktika, die länger als sechs Wochen dauern, eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro eingeführt werden. Das Mindestlohngesetz soll noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Die Abstimmung ist für den 4. Juli geplant.

Lediglich Schul- und Pflichtpraktika sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden. Vor allem Studenten wären betroffen, die beispielsweise ein freiwilliges, achtwöchiges Praktikum in den Semesterferien absolvieren, um schon einmal in das Berufsleben hinein zu schnuppern, warnt Luths. Sie hätten ab dem ersten Tag ihres Praktikums Anspruch auf einen Mindestlohn. 

"Wenn auch für Praktikanten 8,50 Euro pro Stunde gelten, ist das insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen kaum finanzierbar. Viele Betriebe in unserer Region zahlen gegenwärtig eine Vergütung an ihre Praktikanten, aber 1.500 Euro gehen an der Realität vorbei“, sagt Luths. Besonders für viele Kultur- und Kreativbetriebe wird es schwierig werden, das Angebot an Praktika wie bisher aufrecht zu erhalten. "Zudem entgeht den Unternehmen die Möglichkeit, künftige Mitarbeiter besser kennenzulernen.“

"Sollte es bei den aktuellen Plänen der Arbeitsministerin bleiben, wird die Dauer der freiwilligen Betriebseinsätze vielerorts auf maximal sechs Wochen verkürzt werden. Ein umfangreicher Einblick in den Berufsalltag, der oftmals den Einstieg in das Arbeitsleben bedeutet, ist somit nicht mehr möglich“, betont Luths.

Die Mindestlohnpflicht für Praktikanten würde vor allem für Berufseinsteiger von Nachteil sein. Luths: "All jene, die noch nicht genau wissen, welche konkrete Tätigkeit sie ausüben wollen, die sich zunächst orientieren oder erst ein Netzwerk aufbauen wollen, sind die Verlierer dieser Regelung.“