header

"Schwere Brocken für Betriebe"

MIT Lüneburg kritisiert Regelungen des Mindestlohngesetzes

Lüneburg, 29.06.2014 - Deutliche Kritik übt die Lüneburger Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) an dem geplanten Entwurf für das Mindestlohngesetz. "Das Mindestlohngesetz bürdet den Unternehmen Belastungen auf, die viele noch nicht mal ahnen“, warnt MIT-Vorsitzender Peter Luths. "Unseren Unternehmen in Lüneburg kann es passieren, dass sie nicht mehr flexibel mit ihren Überstundenkonten arbeiten können", warnt er. Auch würden Auftragnehmer künftig dafür haften, wenn ihre Subunternehmer und deren Subunternehmer keinen Mindestlohn zahlen, wenn der Gesetzentwurf nicht korrigiert wird.

"Nicht die festgelegte Lohnuntergrenze von 8,50 Euro ist das eigentliche Problem des Mindestlohngesetzes, sondern die zusätzlichen Bestimmungen, die nicht im Koalitionsvertrag verabredet wurden“, sagt Luths und appelliert: "Die Regelungen müssen bis zur Abstimmung im Bundestag am 4. Juli korrigiert werden. Andernfalls droht ein Gesetz beschlossen zu werden, das unsere mittelständischen Unternehmen in Lüneburg massiv belasten kann.“

Die geplante Auftraggeberhaftung sehe vor, dass ein Unternehmer nicht nur dann zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sein Vertragspartner den Mindestlohn nicht zahlt. Er hafte auch für jeden weiteren Subunternehmer in der Kette, kritisiert die MIT. "Hier wird der Unternehmer für jemanden verantwortlich gemacht, den er nicht kennt, dessen Bücher er nicht einsehen und den er auch nicht kontrollieren kann. Daraus folgt ein ungeheurer bürokratischer Aufwand, und trotzdem bleibt ein unkalkulierbares Risiko“, kritisiert Luths.  

Zudem fordert die MIT Lüneburg, dass die Arbeitszeitkonten erhalten bleiben müssen. Laut Gesetzesvorlage müssen künftig alle auf einem Arbeitszeitkonto erfassten Überstunden schon nach zwölf Monaten ausgeglichen sein. "Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für mittelständische Betriebe, die schnell auf Auftragseingänge und saisonale Schwankungen reagieren müssen“, sagt Luths. "Ohne Öffnungsklauseln im Mindestlohngesetz ist dieses bedeutende Instrument in Gefahr.“