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Teurer Kontakt zum Jobcenter

Mitarbeiter nur über kostenpflichtige Hotline erreichbar - Gericht fordert Bekanntgabe der Durchwahlnummern

Lüneburg. 22.09.2014 - Wer im Lüneburger Jobcenter seinen Sachbearbeiter anrufen will, hat ein Problem: Er landet nicht bei der Person, die er sprechen will, sondern bei einer kostenpflichtigen Hotline. Jetzt hat ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Kaltenmoor vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe der Duchwahl-Nummern geklagt und vollständig Recht bekommen. Doch das Problem ist damit noch nicht vom Tisch, denn das Jobcenter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Dagegen protestiert die Lüneburger Links-Partei.

Die Linken fordern das Lüneburger Jobcenter auf, sämtliche Durchwahlnummern von Sachbearbeitern beim Jobcenter zu veröffentlichen. Die Praxis, Betroffene auf eine kostenpflichtige Hotline zu verweisen, müsse unverzüglich beendet werden, heißt es in einer Mitteilung der Linken.

Karlheinz Fahrenwaldt, Vorsitzender der Lüneburger Linken, der dem Kläger mit zur Klage geraten habe, sieht die Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts durchweg positiv: "Es kann nicht angehen, dass Arbeitslosengeld-II-Empfängern nicht in Kontakt mit ihren Sachbearbeitern treten können und das Jobcenter eine gebührenpflichtige Hotline vorschiebt. Das 2005 verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz sagt eindeutig, dass Durchwahlnummern von Sachbearbeitern zu veröffentlichen sind. Trotz dieser eindeutigen Formulierung hat es das Jobcenter auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen - auf Kosten des Steuerzahlers.“

Das Lüneburger Jobcenter, gegen das der Betroffene geklagt hat, sei zur mündlichen Verhandlung nicht einmal erschienen, berichten die Linken. Dennoch sei angekündigt worden, den Rechtsstreit - ebenfalls auf Kosten des Steuerzahlers - vor dem Oberverwaltungsgericht fortsetzen zu wollen. "Damit wird das Urteil trotz eindeutiger Aussage zunächst nicht rechtsverbindlich und Betroffene müssen zunächst weiterhin die kostenpflichtige Hotline in Anspruch nehmen", so die Links-Partei. Sie hat angekündigt, sämtliche Durchwahlnummern zu veröffentlichen, sobald das Urteil (Az. 3 A 203/13) rechtskräftig ist.