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Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

Schwerbehinderte haben Anspruch auf Arbeitsplatz

Lüneburg, 09.02.2015 - Zahlreiche Betriebe erhalten seit dem Jahreswechsel Post von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Nürnberg. Grund ist die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist dabei abhängig von der Beschäftigungsquote. 

Um zu prüfen, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 erfüllt wurde, müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. 

Arbeitgeber, die nach BA-Erkenntnis beschäftigungspflichtig sind, haben Vordrucke, die für die Anzeige erforderlich sind, sowie das Bearbeitungsprogramm Rehadat-Elan auf CD-ROM erhalten. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die bisher keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern. 

Zu weiteren Fragen und allgemeinen Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit unter der kostenfreien Rufnummer 0800-4-555520 wenden.