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Papier-Stechuhr soll helfen

Gewerkschaft empfiehlt Stunden-Heft für Mindestlohn-Dokumentation

Die Gewerkschaft empfiehlt ein einfaches Stunden-Heft, um die geleisteten Arbeitsstunden für 8,50-Jobber nachzuweisen. Foto: NGGLüneburg, 07.04.2015 - Der 8,50 Euro Mindestlohn ist da, doch die Umsetzung und Akzeptanz bei den Unternehmen läuft bisweilen noch nicht rund. Damit wirklich jede Stunde, auch die Überstunden, dokumentiert sind und damit auch bezahlt werden müssen, empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) das Führen einer "Stechuhr aus Papier". "Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Stundenlohn von 8,50 Euro auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Silke Kettner. Die Geschäftsführerin der NGG Lüneburg warnt vor "der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde“.

Dazu reiche ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, völlig aus. "Mit so einer 'Stechuhr aus Papier‘ kann man dem Chef jede Stunde schwarz auf weiß glaubwürdig nachweisen“, sagt Kettner. Auch die rund 15.000 Mini-Jobber im Kreis Lüneburg sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. "Eine 'Parallel-Kontrolle‘ schadet allerdings auch nicht“, empfiehlt die Gewerkschafterin.

Das Jammern über die Dokumentationspflicht im Arbeitgeberlager sei zwar "ausgesprochen laut, aber völlig grundlos“. Im Gastgewerbe sei das Dokumentieren von Arbeitszeiten längst gängige Praxis – schon deshalb, um Überstunden oder Nachtzuschläge ordentlich zu erfassen. Die NGG-Geschäftsführerin fordert die heimischen Bundestagsabgeordneten deshalb auf, jetzt "keine Arbeitgeber-Reparaturen am Mindestlohngesetz vorzunehmen“. Ein "Mindestlohn light“, der etwa durch eine fehlende Dokumentation der Arbeitszeiten bei Mini-Jobbern nicht kontrolliert werden könne, werde "zum Flopp“.

Sämtliche Pläne, das Mindestlohngesetz aufzuweichen, lehnt die NGG Lüneburg strikt ab. Der Mindestlohn sei auf einem guten Weg. Es komme nun darauf an, ihn mit seinen positiven Effekten sozial und wirtschaftlich wirken zu lassen. "Das zusätzlich verdiente Geld fließt jetzt nahezu eins zu eins in den Konsum. Es sorgt damit für mehr Kaufkraft im Kreis Lüneburg und dadurch für eine Stärkung der Wirtschaft“, sagt Kettner. "Arbeitgeber, die dazu nicht bereit sind, müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie denn eine korrekte Lohnabrechnung hinbekommen wollen.“

Die NGG Lüneburg hält einen Vorrat an Stunden-Heftchen zur Arbeitszeit-Dokumentation bereit und bietet Beschäftigten an, sich diese kostenlos in der NGG-Geschäftsstelle (Heiligengeiststraße 28) in der Lüneburger Innenstadt abzuholen.