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Immer mehr Leiharbeiter in der Region

Gewerkschaft beklagt alarmierende Zustände

Lüneburg, 20.10.2016 - Immer mehr Jobs zweiter Klasse: Die Zahl der Leiharbeiter im Landkreis Lüneburg hat stark zugenommen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Arbeitsagentur 1.515 Beschäftigte in Leiharbeit – zehn Jahre zuvor waren es noch 1.009, eine Zunahme von 50 Prozent, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. In Niedersachsen stieg die Zahl der Leiharbeiter im selben Zeitraum sogar um 150 Prozent auf jetzt 83.500. Die NGG Lüneburg spricht von einer alarmierenden Tendenz – und fordert die Politik zum schnellen Handeln auf.

"Gerade berät der Bundestag über ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die Zahlen zeigen, dass wir eine Regelung dringender brauchen denn je“, sagt NGG-Gewerkschaftssekretärin Manuela Schäffer. Allerdings müsse am Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, um den "Wildwuchs im heimischen Arbeitsmarkt" wirklich zu bekämpfen. Hierfür sollten sich jetzt die Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Lüneburg in Berlin stark machen.

Bei der Leiharbeit werden Beschäftigte an einen Betrieb verliehen, wo sie dann für den gleichen Job weniger Geld bekommen als das Stammpersonal. Ursprünglich sollte das einmal auf Auftragsspitzen bei den Unternehmen beschränkt sein – "häufig nutzen Chefs das aber zur dauerhaften Lohn-Drückerei“, sagt Manuela Schäffer. Und die Leiharbeiter bekämen meist keine Chance, ins Stammpersonal aufzurücken. "Auch in der niedersächsischen Lebensmittelindustrie wird Leiharbeit zum Problem. Und mit dem Missbrauch von Werkverträgen haben wir es besonders in der Fleischverarbeitung zu tun. Dabei sind Leiharbeiter – genauso wie Werkvertragsbeschäftigte – bei der Altersvorsorge und beim Urlaub schlechter gestellt als die Stammbelegschaft", kritisiert die Gewerkschaftssekretärin. Das neue Gesetz müsse dem Anstieg dieser "2.-Klasse-Jobs" endlich einen Riegel vorschieben.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht im Wesentlichen vor, dass Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten in einem Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie das Stammpersonal. Die Höchstverleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden. Dies gelte laut Schäffer jedoch "nur für Personen, nicht aber für die Arbeitsplätze. Damit können Leiharbeiter im Prinzip alle 18 Monate einfach ausgetauscht werden". Auch Betriebsräte sollen nach dem geplanten Gesetz lediglich Informationsrechte bekommen, aber keine Mitbestimmungsrechte, bemängelt die NGG.

"Trotzallem wäre das Gesetz ein erster Schritt“, betont Schäffer. Die heimischen Parlamentarier seien in der Pflicht, die Interessen der wachsenden Zahl an Leiharbeitern und Werkverträglern zu vertreten. Dafür müsse das Gesetz so scharf wie möglich formuliert sein, fordert die NGG Lüneburg. Erst dann werde sich der Negativ-Trend im Landkreis Lüneburg umkehren – "und der Leiharbeiter von heute zum Stammbeschäftigten von morgen".