Anspruch auf Schallschutz bei drittem Gleis?

Bahn bietet Informationsgespräche für Streckenabschnitt Bardowick-Radbruch an

Bardowick, 08.09.2013 - Im Zuge des Ausbaus des dritten Gleises auf der Strecke zwischen Bardowick und Radbruch soll jetzt geklärt werden, wer Anspruch auf sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen geltend machen kann. Hierzu bietet die DB ProjektBau GmbH am 26. September in der Samtgemeindeverwaltung Bardowick Informationsgespräche an. Bürger, die von den Baumaßnahmen betroffen sind, können sich in Einzelgesprächen mit den Mitarbeitern der DB AG über das Verfahren informieren.

Wie die Samtgemeindeverwaltung mitteilt, werden bei den Ausbauarbeiten teilweise passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden erforderlich. Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zu diesem Streckenabschnitt wurden überall dort passive Schallschutzmaßnahmen festgestellt, wo durch den aktiven Lärmschutz allein nicht die gesetzliche Schutzwirkung erzielt wird. Wer anspruchsberechtigt ist und in welchem Umfang bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen sind, soll jetzt ermittelt werden.

Zur besseren Koordinierung der Gespräche wird darum gebeten, mit der Samtgemeinde Bardowick einen Termin zu vereinbaren bei Frau Ahlers, Tel. 04131-120129, bei Frau Fahlbusch (-120131) oder bei Frau Fetchenheuer (-120132).