Sascha Rutzen kehrt jetzt in Bezirk VII

Lüneburg/Bleckede, 30.01.2013 - Sascha Rutzen wurde heute von Landrat Manfred Nahrstedt zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt. Er übernimmt ab dem 1. Februar 2013 den Kehrbezirk Lüneburg VII mit Sitz in Bleckede. Den Betrieb übernimmt der neue Bezirksschornsteinfeger von seinem Vorgänger Thomas Schlieter, mit dem Gesellen Patrick Hupfer bleibt den Kunden im Bleckeder Kehrbezirk aber ein bekanntes Gesicht erhalten.

Sascha Rutzen freut sich auf die neue Aufgabe: "Ich werde mein Bestes tun, um die gute Zusammenarbeit zur Zufriedenheit unserer Kunden fortzuführen." Nach Abschluss einer Lehre zum Groß- und Außenhandelskaufmann begann der gebürtige Wendländer seine Ausbildung zum Schornsteinfeger 1999 in Lüchow. Aufgrund guter Leistungen konnte Sascha Rutzen seine Ausbildungszeit auf anderthalb Jahre verkürzen und erhielt deshalb schon 2001 seinen Gesellenbrief. Im Oktober 2005 legte er erfolgreich seine Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk ab.

Auf den 37-jährigen Sascha Rutzen warten jetzt vielseitige Aufgaben: Neben der Kontrolle von Schornsteinen sowie Öl- und Gasfeuerstätten hilft er auch bei Umwelt-, Energie- und Sicherheitsfragen. Nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz erfolgt die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister befristet für vorerst sieben Jahre.

Zum Kehrbezirk Lüneburg VII, der jetzt von Sascha Rutzen betreut wird, gehören folgende Bereiche:

Stadt Bleckede

Die Ortsteile Bleckede, Alt Garge, Barskamp, Breetze, Göddingen, Nindorf, Reeßeln, Walmsburg sowie im Ortsteil Radegast folgende Straßen: Am Deich, Heisterbusch, Hinter den Höfen, Zum Kirchplatz.

Samtgemeinde Dahlenburg

In der Gemeinde Dahlenburg nur die Ortsteile Ellringen und Riecklingen sowie in der Gemeinde Dahlem nur die Ortsteile Harmstorf und Köstorf.

|| Neues Schornsteinfegerrecht in Kraft ||

Seit dem 1. Januar gilt in Niedersachsen ein neues Schornsteinfegerrecht (LGheute berichtete). Dies hatte insbesondere die EU von Deutschland eingefordert, um auch im Schornsteinfegerwesen Dienstleistungsfreiheit zu ermöglichen. Die Tätigkeiten des Schornsteinfegers sind jetzt in einen hoheitlichen und einen wettbewerblichen Teil getrennt. Die hoheitlichen Aufgaben wie Brandsicherheit, die Abnahme von Feuerungsanlagen sowie die Festlegung, welche Kehr- und Überprüfungstätigkeiten im konkreten Einzelfall erforderlich sind, obliegen weiterhin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Zu den wettbewerblichen Aufgaben, die vom Hauseigentümer frei vergeben werden können, gehören das Kehren und die Überprüfung der Anlagen beispielsweise durch entsprechende Emissionsmessungen. Hier kann der Eigentümer den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin frei auswählen. Allerdings ist der Eigentümer jetzt selbst gefordert, die Kehr- und Prüfintervalle einzuhalten, der Schornsteinfeger kommt nicht mehr automatisch.