BHZP will an neuen Anlagen festhalten

Ellringer Zucht-Unternehmen hat Revision gegen OVG-Urteil eingelegt und strebt Wiederaufnahme des B-Plan-Verfahrens an

Um die Neubauten der  BHZP Züchtungszentrale in Ellringen ist ein gerichtlicher Streit entbrannt. Foto: LGheute Ellringen, 08.02.2019 - Darf die Bundes Hybrid Zucht Programm GmbH (BHZP) in Ellringen ihre umstrittenen Tierhaltungsanlagen weiterbauen oder nicht? Der Landesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) sagt Nein und beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das in einem Normenkontrollverfahren das Vorhaben für unzulässig erklärt hat. Der LBU hat daraufhin den Landkreis Lüneburg aufgefordert, die Baugenehmigung aufzuheben. Die BHZP sieht das anders, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. 

Zur Aufhebung des Bebauungsplans hätten ausschließlich formelle Mängel im Planaufstellungsverfahren geführt, teilt das Unternehmen mit. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, entfalte es auch noch keine bindende Wirkung für den Landkreis Lüneburg als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Zudem werde die Rechtskraft des Urteils durch das "Ergreifen des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde gehemmt", heißt es weiter. Dieses Rechtsmittel sei von dem Unternehmen eingelegt worden.

Wie berichtet, errichtet die BHZP auf ihrem Gelände in Ellringen aktuell neue Tierhaltungsanlagen für den Schweinezuchtbetrieb. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hatte der LBU den Landkreis Lüneburg als Genehmigungsbehörde aufgefordert, die Baugenehmigung aufzuheben. Zugleich hatte der LBU angekündigt, ein gerichtliches Eilverharen einzuleiten, sollte der Landkreis der Aufforderung zur Aufhebung der Genehmigung bis zum 14. Februar nicht nachkommen.

Die BHZP kritisiert, dass sich der vom LBU Ende Januar gestellte Antrag auf Außervollzugsetzung der Genehmigung auf die "mangelnden Erfolgsaussichten des Rechtsmittels" stütze, da keine Anhaltspunkte genannt worden seien. "Es fehlt diesem Antrag daher an Substanz", teilt das Unternehmen mit. Der LBU müsse sich zudem die Frage gefallen lassen, warum er nicht bereits unmittelbar nach Genehmigungserteilung den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung gestellt habe, wenn er die Genehmigung für derart gravierend rechtswidrig hält. Darüber hinaus setze sich der Antrag auch nicht mit der möglichen "Heilung der gerügten Fehler" auseinander.

Das Unternehmen teilte weiter mit, dass es parallel zu dem Rechtsmittelverfahren gegenwärtig gemeinsam mit dem Flecken Dahlenburg an dem Wiederaufgreifen des Bauleitplanverfahrens arbeite, da die für die Aufhebung maßgeblichen Mängel "formeller Art" waren. Damit werde die bauplanungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben wieder geschaffen. "Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Vorhaben keine inhaltlichen Mängel bescheinigt."