Schulträgerschaft endlich geregelt

Häcklingen und Rettmer gehören nun zur Stadt Lüneburg

Die begrenzte Aufnahme von Schülern aufs Gymnasium Oedeme war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema. Entspannung soll die jetzt getroffene Regelung bringen. Foto: LGheuteLüneburg, 01.02.2019 - Der Bescheid der Landesschulbehörde ist druckfrisch, die Übertragung gilt mit sofortiger Wirkung: Die Hansestadt Lüneburg übernimmt vom Landkreis die Schulträgerschaft für die Ortsteile Rettmer und Häcklingen. Damit herrscht künftig mehr Klarheit bei der Steuerung von Schülerströmen in Stadt und Kreis. Denn durch die Übertragung ist nun klargestellt, dass sich Schüler aus Häcklingen und Rettmer künftig an städtischen weiterführenden Schulen orientieren. Für den Ortsteil Oedeme gilt: Hier bleibt die Schulträgerschaft durch den Landkreis bestehen.

Schülerinnen und Schüler aus Oedeme melden sich deshalb nach dem Besuch der Grundschule vorrangig an einer Kreisschule an - etwa beim Schulzentrum in Oedeme. 

Die Übertragung der Schulträgerschaft für die Ortsteile Häcklingen und Rettmer vom Landkreis auf die Stadt ist vor allem ein formaler Akt, mit dem Versäumnisse korrigiert werden sollen, die im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1972 erfolgt sind. Damals hatte man die Schulträgerschaft für die – ehemals eigenständigen – Dörfer Oedeme, Rettmer und Häcklingen dem Landkreis Lüneburg übertragen, obwohl die Ortsteile zum städtischen Gebiet zählen.

Das hatte jahrzehntelang keine Auswirkungen und wurde deshalb lange Zeit nicht in Frage gestellt. Erst als in den vergangenen Jahren vor allem am Gymnasium Oedeme die Schülerströme so groß wurden, dass nicht alle angemeldeten Schüler aufgenommen werden konnten, drangen Schulen und Verwaltung darauf, die Zuständigkeiten neu festzulegen, erklärt Lüneburgs Bildungsdezernentin Pia Steinrücke. "Es ist gut, dass wir dadurch jetzt eine höhere Rechts- und Planungssicherheit für Schülerinnen und Schüler sowie für deren Eltern geschaffen haben", so Steinrücke.  

Zwar gelte auch weiterhin, dass sich Kinder aus der Stadt an einer Kreisschule anmelden können und Kinder aus dem Landkreis eine städtische weiterführende Schule auswählen können. Doch: Kommt es an einer Schule zu mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, haben die Schüler aus dem jeweiligen Gebiet der Schulträgerschaft Vorrang. 

Zu der Regelung war es gekommen, nachdem Eltern erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatten, weil ihre Kinder im Zuge des Losverfahrens für sogenannte auswärtige Schüler keinen Platz am Gymnasium Oedeme erhalten sollten. Stadt und Kreis hatten sich daraufhin auf die jetzt gefundene Lösung verständigt (LGheute berichtete).