Verwaltungsgericht Lüneburg lehnt Anträge Lüneburger Bauwagen-Kolonie ab
Lüneburg, 24.06.2020 - Dürfen Bürger oder Interessengruppen sich über bestehende Gesetze und Verordnungen hinwegsetzen, weil sie ihre Interessen als höherwertig betrachten? Nein, sagt das Verwaltungsgericht Lüneburg. Es reagiert damit auf vorläufige Rechtsschutzanträge, die Teilnehmer des Lüneburger Wohnprojekts "Unfug" gegen das von der Hansestadt Lüneburg ausgesprochene Verbot der Nutzung von Bauwagen auf einem Grundstück im Lüneburger Ortsteil Kaltenmoor gestellt hatten.








