Stadt unterliegt mit einer Klage beim OVG gegen das Eisenbahnbundesamt
Lüneburg, 31.08.2018 - Lüneburg wird vermutlich schon bald mit mehr Bahnlärm rechnen müssen. Dies dürfte die Konsequenz sein aus einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, mit dem die Klage der Stadt gegen das Eisanbahnbundesamt abgewiesen wurde. Die Behörde hatte der DB Station und Service AG eine Plangenehmigung für das Vorhaben "Bahnhof Lüneburg: Änderung der Verkehrsstation Lüneburg-Westseite" erteilt. Durch die Änderung wird künftig ein Gleis vor allem für den durchfahrenden Güterbahnverkehr freigehalten.








