Klare Ansage gegen Hetze

Empfindliche Strafen für zwei Facebook-User wegen Beleidigung von Lüneburgs Oberbürgermeister

Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge hat sich juristisch gegen Beleidigungen im Netz erfolgreich zur Wehr gesetzt. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 11.01.2020 - Ein deutliches Zeichen gegen die zunehmenden Beschimpfungen, Pöbeleien und Hetze in sozialen Netzwerken hat jetzt die Lüneburger Justiz gesetzt. Betroffen davon sind zwei 44 und 29 Jahre alte Männer, die voneinander unabhängig im Spätsommer 2019 bei Facebook öffentlich den Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge beleidigt hatten. Der 44-Jährige hatte anlässlich der Diskussion um den Erhalt des Lüneburger Flughafens das Stadtoberhaupt mit Adolf Hitler gleichgesetzt und wurde deshalb durch einen Strafbefehl rechtskräftig zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.

Der 29-Jährige hatte den Oberbürgermeister in einem öffentlichen Kommentar als "Sau" tituliert und muss dafür nun einen vierstelligen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten. Zahlt er nicht, droht auch ihm eine gerichtliche Verurteilung.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge, der nach den Beleidigungen Strafanzeige durch das städtische Rechtsamt veranlasst hatte, sagt: "Ich nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis – nicht aus Häme, sondern weil es zeigt, dass es sich lohnt, sich gegen solche Beleidigungen zur Wehr zu setzen. Auf dem Niedersächsischen Städtetag diskutieren wir schon seit September über Anfeindungen und Drohungen gegenüber Amtsträgern. Insofern sehe ich in dem Urteil eine Ermutigung für ebenfalls betroffene Kolleginnen und Kollegen, gegen solche Hass-Postings vorzugehen, und bedanke mich bei Justiz und Polizei für deren konsequente Verfolgung. Soziale Netzwerke dürfen keine rechtsfreien Räume sein, in denen Personen anonym ihrem Hass und ihrer Wut freien Lauf lassen können. Menschen, die so etwas tun, müssen identifiziert und strafrechtlich belangt werden."

Laut Staatsanwaltschaft waren beide Männer bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Dennoch sah es die Strafverfolgungsbehörde in beiden Fällen als geboten an, die Taten zu sanktionieren. Leitender Oberstaatsanwalt Gerhard Berger wies auf die Gefahr einer nahezu unkontrollierbaren Verbreitung von Beleidigungen im Netz hin und betonte: "Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum, Regeln und Gesetze im Umgang miteinander gelten auch hier uneingeschränkt."