Die Qual der Wahl

Am morgigen Wahlsonntag werden in Lüneburg zwei Wahllisten ausgegeben

Morgen Abend steht fest, wer künftig das Sagen im Lüneburger Rathaus hat: Claudia Kalisch oder Heiko Meyer. Zuvor gilt es aber, die Wahlzettel richtig auszufüllen. Foto: LGheuteLüneburg, 25.09.2021 - Wenn die Lüneburger am morgigen Wahlsonntag in die Wahllokale eilen, werden sie nicht mit bis zu vier Listen in die Wahlkabinen geschickt wie bei der Kommunalwahl vor zwei Wochen, dieses Mal sind es nur zwei. Denn neben der Bundestagswahl muss morgen
auch darüber abgestimmt werden, wer künftiger Oberbürgermeister von Lüneburg wird: der parteilose Heiko Meyer oder Claudia Kalisch von den Grünen. Wie auch immer: Auch dieser Wahlgang hat seine Regeln, die nachfolgend aufgelistet sind.

Wahllokale
Die 66 Wahllokale in der Hansestadt Lüneburg sind grundsätzlich dieselben wie vor zwei Wochen zur Kommunalwahl. Die richtige Adresse findet sich in dem jeweiligen Wahlbenachrichtigungsbrief. 
Allerdings müssen Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in den Tagen vom 2. bis 14. August 2021 innerhalb Lüneburgs umgemeldet und damit ggf. in einen anderen Wahlbezirk verlegt haben, zwei verschiedene Wahllokale aufsuchen (sofern sie keinen Gebrauch von der Briefwahl gemacht haben). Grund: Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl und Stichwahl war zum Stichtag 1. August und für die Bundestagswahl zum Stichtag 15. August aufzustellen. Alle Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wahlbenachrichtigungsbriefe
Wer in der Hansestadt Lüneburg wählt und für beide anstehenden Entscheidungen wahlberechtigt ist (Bundestagswahl und Stichwahl), sollte beide Wahlbenachrichtigungsbriefe und den Personalausweis mit zum Wahllokal bringen. Sind die Benachrichtigungen partout nicht mehr zu finden, reicht auch der Ausweis.
Nicht alle Lüneburger sind für beide Wahlen wahlberechtigt, weil die Wahlrechtsvoraussetzungen für die Bundestagswahl (ab 18 Jahren, deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich) und zur Kommunalwahl/Stichwahl (ab 16 Jahren, Staatsbürgerschaft deutsch oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) unterschiedlich sind.

Briefwahl
Grundsätzlich gilt: Wer seine Stimme(n) per Briefwahl abgegeben hat, kann sein Wahlrecht für diese Wahl nicht mehr im Wahllokal ausüben. Denn jeder Wahlberechtigte darf sein jeweiliges Wahlrecht nur einmal ausüben. Allerdings: Wer etwa. die Briefwahl nur bei der Bundestagswahl wahrgenommen hat, nicht aber für die Stichwahl, kann für die Stichwahl ins Wahllokal gehen und umgekehrt.
Wichtig: Spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr müssen alle Wahlbriefe bei der auf dem jeweiligen Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse (für Stichwahl Rathaus – für Bundestagswahl Kreishaus) eingegangen sein, sonst können sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Stimmzettel
Der Stimmzettel für die Stichwahl ist blau. Zwei Personen stehen darauf zur Wahl: Claudia Johanna Kalisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heiko Meyer (Wählergemeinschaft Heiko Meyer Lüneburg). Eine Stimme ist zu vergeben.
Der Stimmzettel für die Bundestagswahl ist grau. In der linken Spalte ist eine Stimme (Erststimme) zu vergeben für einen Wahlkreisabgeordneten. Wer am Ende die meisten Stimmen erzielt hat, vertritt den Wahlkreis im Bundestag. In der rechten Spalte ist eine Stimme (Zweitstimme) für eine Landesliste / Partei zu vergeben. Die Stimmen dort entscheiden über die anteilige Zusammensetzung des Bundestages.

Stimmzettel zur Bundestagswahl fehlt eine Ecke:
Die rechte obere Ecke fehlt. Das soll blinden und sehbehinderten Menschen helfen, den Stimmzettel mit der richtigen Seite in eine Stimmzettelschablone einzuführen. Die Schablone muss allerdings von den wahlberechtigten Personen beschafft und in das Wahllokal mitgebracht werden.

Statistik:
Zur Bundestagswahl werden in den Wahlbezirken 201 (St.-Ursula-Schule), 404 (Igelschule, Grundschule Hagen) und 412 (Schulzentrum Kaltenmoor, Aula) für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wähler zu erkennen sind. Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. Nähere Informationen hierzu können der Bekanntmachung zur Bundestagswahl auf der Homepage der Stadt unter www.hansestadtlueneburg.de/wahlen2021 entnommen werden.

Wahlergebnisse
Ab 18 Uhr wird erst die Bundestagswahl ausgezählt, dann die Stichwahl. Das Ergebnis der Auszählungen können alle Interessierten im Internet mitverfolgen, zum Beispiel auf www.lueneburg.de.