Millionen-Ärger fürs Klinikum?

Krankenkassen fordern Rückzahlungen für Schlaganfall-Behandlungen 

Auf das Klinikum Lüneburg kommen Rückforderungen für Schlaganfall-Behanlungen in Millionenhöhe zu. Foto: LGheuteLüneburg, 26.11.2018 - Für das Städtische Klinikum Lüneburg könnte es teuer werden. Grund sind Rückforderungen der Krankenkassen in Millionenhöhe für die Schlaganfallbehandlung. Allein die AOK Niedersachsen hat bis Anfang November vor dem Sozialgericht Klagen auf Rückzahlung von über 1,3 Millionen Euro gegen das Klinikum eingereicht. Die Kassen berufen sich dabei auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. Das hatte im Juni die Vorgaben verschärft, unter denen die Kliniken hochkomplexe Schlaganfallbehandlungen höher vergütet bekommen als einfachere Behandlungen. Die Krankenkassen rechnen jetzt die vermeintlich zu Unrecht vergüteten Behandlungskosten für die Vergangenheit zurück.

Durch das Urteil wurden etwa die Zeiten drastisch verkürzt, in denen Patienten in besonders kritischem Zustand in eine Klinik mit neurochirurgischer Abteilung verlegt werden können, erklärt das Klinikum in einer Pressemitteilung. Bisher habe gegolten: Länger als eine halbe Stunde darf der Transport des Patienten mit Krankenwagen oder Hubschrauber nicht dauern. Jetzt soll in dieser halben Stunde auch noch der Transport angefordert, der Patient vorbereitet und die Angehörigen informiert werden.

"Das ist schon kaum möglich, wenn die Verlegung innerhalb eines Krankenhauses erfolgen würde!", sagt dazu Klinikum-Geschäftsführer Dr. Michael Moormann. "Die Krankenkassen legen mit diesem Verhalten die Axt an die Schlaganfallbehandlung in Lüneburg und in der gesamten Bundesrepublik außerhalb von Großstädten." Die nächstgelegene Klinik mit einer Neurochirurgie liegt in Hamburg. Die sei zwar mit einer Transportzeit von 30 Minuten zu erreichen, nicht jedoch, wenn die gesamte Rettungskette als Transportzeit definiert werde.

Besonders enttäuscht zeigt sich Moormann vom Verhalten der Krankenkassen, die geleistete Vergütung für alle Patienten – unabhängig davon, ob diese überhaupt verlegt werden mussten – rückwirkend seit 2014 zurückfordern. "Die Krankenkassen haben mit uns die Erbringung der komplexen Schlaganfallbehandlung jedes Jahr neu sozialrechtlich vereinbart, obwohl wir keine Fachabteilung für Neurochirurgie haben." Nur etwa zwei von 100 Patienten hätten überhaupt notfallmäßig neurochirurgisch behandelt werden müssen, so Moormann. Die Abrechnungsbestimmungen sähen aber vor, dass bei Nichteinhaltung der Transportzeit generell keine komplexe Schlaganfallbehandlung abgerechnet werden darf.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen habe sogar Fälle überprüft und keine Beanstandung gehabt. "Wir haben uns bei der Leistungserbringung darauf verlassen müssen, dass die Krankenkassen die vereinbarte hochaufwendige und teure Leistung bezahlen, und das haben sie ja auch über Jahre hinweg getan", so Moormann. Dass die Krankenkassen jetzt aufgrund dieses Grundsatzurteils die Vergütung für sämtliche Schlaganfallpatienten für vier Jahre zurückzufordern, hält Moormann für untragbar. "Wir haben die Patienten in unserer hochspezialisierten Stroke Unit adäquat therapiert. Das Verhalten der Krankenkassen widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben. Die Rückforderung der Vergütung trotz jährlicher Vereinbarung, jahrelanger Inanspruchnahme und Vergütung der Leistung ist ein klar widersprüchliches Verhalten, womit unserer Meinung nach jeglicher Anspruch für die Vergangenheit verwirkt ist."

Unklar sei derzeit, welche Auswirkungen das Verhalten der Krankenkassen auf die zukünftige Schlaganfallversorgung in Lüneburg hat. "Wenn sich die Krankenkassen mit ihrer Meinung durchsetzen, dass wir für ihre Versicherten die komplexe Schlaganfallbehandlung in Lüneburg nicht zu ihren Lasten erbringen durften und auch zukünftig nicht erbringen dürfen, werden viele Schlaganfallpatienten nach Hamburg gebracht werden müssen. Das ist für die Patienten, für die ja jede Minute zählt, eine Katastrophe!", erklärt Moormann. "Damit fallen wir bundesweit bei der zeitnahen Versorgung des akuten Schlaganfalls in das letzte Jahrtausend zurück!"