Maske wieder auf!

Ab morgen gilt in der Lüneburger Innenstadt wieder die Maskenpflicht

In den rot gekennzeichneten Straßen gilt ab 26. November wieder die Maskenpflicht. Grafik: Landkreis LüneburgLüneburg, 25.11.2021 - Von morgen, Freitag, 26. November, an gilt in der Lüneburger Innenstadt wieder die Maskenpflicht. Die notwendige Allgemeinverfügung hat der Landkreis Lüneburg heute auf Wunsch der Hansestadt Lüneburg auf den Weg gebracht, "um Einkaufsbummel und Adventszauber so sicher wie möglich zu machen", wie die Kreisverwaltung mitteilt.

"Die Maskenpflicht in der Innenstadt ist überall dort sinnvoll, wo es eng wird", begründet Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer die Verfügung. Dies habe auch das Oberverwaltungsgericht im Frühjahr betont – und daran orientiert sich nun der Zuschnitt des Gebietes, das wieder eng mit der Stadt abgestimmt wurde. "Ich gehe davon aus, dass die Menschen diese Maßnahme wieder gut mittragen werden", so Krumböhmer. Gelten soll die Maskenpflicht montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr.

Maske auf heißt es künftig: Am Berge, Am Fischmarkt, Am Markt, Am Ochsenmarkt, Am Sande in den Fußgängerbereichen, Am Stintmarkt, An den Brodbänken, An der Münze, Aposthekenstraße, Auf dem Kauf, Auf dem Wüstenort, in der Bardowicker Straße von Am Markt bis zu Lüner Straße, Bei der Abtsmühle auf dem Fußweg zu „Am Fischmarkt“, in der Engen Straße, Finkstraße, Glockenstraße, Grapengießerstraße, Große Bäckerstraße, Heiligengeiststraße bis Enge Straße/Rackerstraße, Katzenstraße, Kleine Bäckerstraße, Kuhstraße, Lüner Straße, Lünertorstraße bis Am Werder, Münzstraße, Obere Schrangenstraße, Rackerstraße, Rosenstraße, Salzstraße am Wasser, Schröderstraße, Untere Schrangenstraße, Waagestraße, Zollstraße.

Wenige Ausnahmen gibt es: Kinder bis sechs Jahre müssen keine Maske tragen. Auch wer gerade einen Happen isst oder einen Schluck trinkt, darf den Mund-Nasen-Schutz kurz abziehen. Gäste, die in der Außengastronomie Platz genommen haben, benötigen ihn ebenfalls nicht. Zudem sind Personen von der Maskenpflicht befreit, die an bestimmten Erkrankungen leiden und es durch ein ärztliches Attest nachweisen können.