Vorrangflächen für Windenergieanlagen noch nicht enthalten
Hansestadt, 15.07.2012 - Am vergangenen Donnerstag trat die jüngste Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2003 für den Landkreis Lüneburg in Kraft. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Regierungsvertretung Lüneburg, als oberste Landesplanungsbehörde hat das Programm jetzt genehmigt. Nicht enthalten in der neuen Version des RROP ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie. Ein Entwurf für den Teilplan Windenergie wird voraussichtlich im Oktober 2012 der Öffentlichkeit vorgelegt, teilte der Landkreis mit.