Auslegungspläne zur Elbbrücke vertragswidrig?

Bürgerinitiative: Geplante Ortsumfahrung rechtswidrig - Trasse trennt Katemin von Neu Darchau

Neu Darchau, 27.01.2013 - Als "üblen Vertragsbruch" bezeichnet die Bürgerinitiative "Ja zur Fähre - Nein zur Brücke" aus Neu Darchau die Pläne zum Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau. Der gegenwärtig geplante Trassenverlauf durchschneide den Ortsteil Katemin und verstoße damit gegen vertragliche Regelungen, so die Bürgerinitiative (BI). Sie kündigte dennoch an, im Zusammenhang mit dem laufenden Raumordnungsverfahren auf die Möglichkeit zur Einreichung von Einwänden zu verzichten.

"Wir erachten die jetzige Planung mit einer Straße, die den Neu Darchauer Ortsteil Katemin mittig durchschneidet, als rechtswidrig", so Andreas Conradt von der BI. In einem Vertrag der Gemeinde mit dem Landkreis Lüneburg sei eindeutig geregelt worden, dass Neu Darchau einer Elbbrücke nur dann zustimme, wenn der Verkehr über eine Ortsumgehung zur Brücke geleitet würde.

"Jedem war klar, dass damit beide Ortsteile umfahren werden sollten, denn sie sind inzwischen zu einem Ort verschmolzen." Jetzt statt Neu Darchau den Ortsteil Katemin zu zerschneiden und sogar über den Abriss von bewohnten Häusern nachzudenken, sei ein übler Vertragsbruch, so Conradt weiter. "Solche illegalen Machenschaften wollen wir nicht durch unsere Teilnahme am Einwendungsverfahren legitimieren." Die BI geht davon aus, dass dieser von ihr bezeichnete "Vertragsbruch" in einem späteren Gerichtsverfahren zum Tragen kommen wird.

Bis zum 25. Januar lagen die Unterlagen für das Mitte November angelaufene Raumordnungsverfahren für den Bau der Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau aus. Mit den Dokumenten wurde über unterschiedliche Trassenführungen, Umweltverträglichkeit, Immissionen, Schallausbreitungen, Baulärm sowie über regionalwirtschaftliche Entwicklungen beim Bau der Elbbrücke informiert. Von den Planern wird gegenwärtig der Trassenverlauf N3 favorisiert, der zwischen den zwischen den Ortschaften Katemin und Neu Darchau verläuft. 

Einwände gegen das Projekt können von jedermann vorgebracht werden, also auch Personen, die nicht zu den betroffenen Landkreisen gehören. Eine enstprechende Stellungnahme zum Bauvorhaben muss bis zum 8. Februar 2013 schriftlich an den Landkreis Lüneburg, Regional- und Bauleitplanung, gerichtet werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen in der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg, bei der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Elbtalaue - Dienststelle Hitzacker - und der Gemeinde Neu Darchau zur Niederschrift zu geben. Auch die Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert worden, ihre Stellungnahmen abzugeben.

|| Landkreis: Bürgerbefragung hat Einfluss auf Planfeststellungsverfahren ||

Das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens stellt noch nicht die Rechtsgrundlage für den Bau der festen Elbquerung dar. Hierfür ist ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Ob sich dem Raumordnungsverfahren ein Planfeststellungsverfahren zur Konkretisierung der Baumaßnahmen anschließt, sollte nach Angaben des Landkreises auch vom Ausgang der Bürgerbefragung am 20. Januar 2012 abhängig gemacht werden. Wie berichtet, stimmten 49,5 Prozent für den Bau der Brücke. Weitere 22,4 Prozent sprachen sich ebenfalls für ein Ja aus, wenn der Kostenanteil des Landkreises Lüneburg 10 Millionen Euro nicht übersteigt, 28,1 Prozent stimmten mit Nein.