Wahlrecht auch für Menschen mit Behinderung

Lüneburger Grüne befürworten Forderungen der Lebenshilfe

Hannover/Lüneburg, 07.04.2018 - Die Landtagsabgeordneten von Bündnis 90/Grüne, Miriam Staudte und Detlev Schulz-Hendel, unterstützen die Forderungen der Lebenshilfe Niedersachsen, das Wahlrecht zu reformieren, um Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Grünen wird derzeit in Hannover behandelt. Hintergrund ist, dass noch immer sind rund 8000 Menschen mit Behinderung in Niedersachsen von den Landtags- und Kommunalwahlen ausgeschlossen sind.

"Das bestehende Wahlrecht diskriminiert Menschen mit Behinderungen und verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl", sagt Miriam Staudte. Diese Diskriminierung müsse ein Ende haben. "Es ist nicht länger hinzunehmen, dass diesen Menschen die Fähigkeit abgesprochen wird, eine reflektierte Wahlentscheidung zu treffen. Demokratie lebt von der Vielfalt der politischen Meinungen und sollte die Entscheidungen aller Menschen unserer Gesellschaft widerspiegeln."

Detlev Schulz-Hendel meint: "Das Wahlrecht ist das entscheidende Grundrecht für die Teilhabe an demokratischen Prozessen. Die diskriminierenden Wahlausschlüsse sind längst überholt. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Diskriminierungen zu beseitigen. Genau das sieht unser Gesetzesentwurf vor.“