Zahlen trotz Coronaverbot?

Vor dem Landgericht streiten sich Parteien über abgesagte Hochzeitsfeier

Das Landgericht in Lüneburg. Foto: LGheuteLüneburg, 19.02.2021 - Muss für die Anmietung einer Räumlichkeit Miete gezahlt werden, wenn die dafür geplante Feier wegen Corona gar nicht stattfinden darf? Darum geht es in einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilrechtsstreit am 22. Februar vor dem Landgericht in Lüneburg. Beklagt wird dabei, dass eine Hochzeitsgesellschaft die Miete für Räume für eine Hochzeitsfeier nicht zahlen will, die am 8. August 2020 für rund 120 Hochzeitsgäste angemietet worden waren.

Aufgrund der seinerzeit geltenden niedersächsischen Coronaverordnung waren private Feierlichkeiten mit Gästen aber nur noch bis maximal 50 Personen erlaubt. Die Beklagten kündigten daraufhin den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag und verweigern die Zahlung der vereinbarten Miete. 

Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr in Saal 12 des Landgerichts.