Lockdown: Das soll künftig wieder möglich sein

Hannover skizziert Öffnungsszenarien für Niedersachsen

So sieht das Öffnungsszenario aus dem Lockdown aus, das gestern von der Ministerpräsidentenkonferenz und Bundeskanzlerin Merkel beschlossen wurde. Grafik: BundesregierungHannover, 04.03.2021 - Mehr Kontakte, wieder geöffnete Geschäfte, mehr Theater, Veranstaltungen und mehr Sport – das soll künftig wieder möglich sein, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Das erklärte die Landesregierung in Hannover nach der gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel. Was aber heißt das konkret für den Landkreis Lüneburg? Zunächst: Die wesentlichen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden verlängert bis zum 28. März. Ab Montag, 8. März, sollen die nachfolgend aufgeführten Regelungen in Kraft treten.

Kontaktbeschränkungen
Die Möglichkeit, sich mit Freunden, Verwandten und Bekannten zu treffen, wird auf zwei Hausstände mit insgesamt bis zu fünf Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand.

Ministerpräsident Stephan Weil bittet, trotz der neuen Möglichkeiten, die Zahl der Personen, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein zu halten und auch vor der Zusammenkunft einen Selbsttest durchzuführen.

Kita und Schule
Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 8. März, für den eingeschränkten Regelbetrieb ("Kita-Szenario B") geöffnet. Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.

Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 8. März vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht – mit Ausnahme der Risikogruppen – wiederhergestellt ist.

Eine Woche später, ab 15. März, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schüler der Schuljahrgänge 5  bis 7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.

Ab 22. März und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.

Kultur und Sport
Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können ab Montag, 8. März, in Niedersachsen mit 50 Prozent der normalen Kapazität und einer Anmeldepflicht öffnen. 

Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Bis zu 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren dürfen im Außenbereich auch in Gruppen Sport treiben.

Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen
Blumengeschäfte und Gartencenter sind in Niedersachsen bereits geöffnet, ebenso Friseure. Auch Fahrschulen dürfen praktischen Unterricht bereits wieder anbieten. Die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe können ab dem 8. März mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, sind ein tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung. Das gilt beispielsweise für Gesichtskosmetik oder für Rasuren.

Der sonstige Einzelhandel kann für sogenannte Terminshopping-Angebote öffnen (click and meet). Dies wird jedoch begrenzt auf einen Kunden pro 40 Qaudratmeter Verkaufsfläche. Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung sind notwendig. Die Landesregierung will im Übrigen prüfen, ob weiter Öffnungen möglich sind, wenn einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte stabil bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in 7 Tagen liegen. 

◼︎ Beschlüsse sind lediglich "Orientierungsrahmen"

Hannover versteht alle weiteren in dem MPK-Beschluss in Aussicht genommenen Öffnungsschritte als "Orientierungsrahmen". Die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens soll "im Lichte der jeweiligen konkreten Situation, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und vor dem Hintergrund von Testungen und Impfungen" erfolgen. Die Details der im Laufe des März weiter möglichen Öffnungsschritte ergeben sich aus dem beigefügten MPK-Beschluss und der Grafik.

◼︎ Mehr Testangebote geplant

Rasch hochgefahren werden sollen in Niedersachsen die Testangebote. Die ersten fünf Millionen neuen Tests seien bestellt, weitere Bestellungen sollen folgen. Zunächst sollen die Testkapazitäten für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung eingesetzt werden. Hannover erwartet, dass in der Woche ab dem 15. März sukzessive mit Schnelltests bei Schülern begonnen werden kann.

Alle Bürger sollen perspektivisch mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können und sollen dafür auch eine Bescheinigung über das Testergebnis erhalten. Die Kosten für diese Schnelltests werde ab dem 8. März der Bund übernehmen. Hierzu gebe es bereits Verhandlungen mit der niedersächsischen Apothekerkammer über dezentrale Testangebote in allen dafür geeigneten Apotheken. Bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest sind eine sofortige Absonderung und zwingend ein Bestätigungstest mittels PCR erforderlich. Ein solcher PCR-Test soll dann kostenlos in Hausarztpraxen und in den Testzentren der Gesundheitsämter durchgeführt werden können.