Soll bei der Elbbrücke getrickst werden?

Brückengegner vermuten nachträgliche Höherstufung, um Unterhaltungskosten zu sparen

So etwa könnte die geplante Elbbrücke aussehen, sollte sie eines Tages doch noch Realität werden. Grafik: Landkreis LüneburgNeu Darchau, 08.03.2021 - Soll bei der Planung für die Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau getrickst werden? Diesen Verdacht legt die Neu Darchauer Bürgerinitiative (BI) "Ja zur Fähre – Nein zur Brücke" nahe. Anlass ist eine Förderzusage für die neue Elbquerung, die nur durch Einstufung der Brücke als "kommunales Projekt" möglich war. Dafür aber sei das geplante Bauwerk deutlich zu groß, kritisiert die BI.

Von einem "juristischen Winkelzug" spricht die BI, nachdem die Elbbrücke in ein Förderprogramm nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aufgenommen wurde. Damit können 75 Prozent kommunaler Verkehrsbauten durch das Wirtschaftsministerium in Hannover gefördert werden. Weil dazu aber die Landesstraßen, an die die Elbbrücke anschließen soll, schon vor Jahren zu Kreisstraßen herabgestuft wurden, "verbleiben auch die späteren Unterhaltungskosten bei den beteiligten Landkreisen", folgert Hans-Dieter Kirst von der BI.

Den Landkreisen schwane nun aber, dass sie diese Kosten – Kirst spricht von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr – nicht tragen können. "Schon jetzt wird darum in der regionalen politischen Diskussion die Forderung erhoben, nach dem Bau der Elbbrücke die verbindenden Straßen wieder zu Landesstraßen hochzustufen, um die Unterhaltungskosten dem Land aufzubürden."

Die Neu Darchauer Brückengegner haben darum von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine rechtliche Bewertung einer solchen nachträglichen Höherstufung gefordert. "Unseres Erachtens wären nicht nur die Fördergelder zu Unrecht bezogen worden. Auch die Beteiligung des Landtags und die bei Landesprojekten notwendige Kosten-Nutzen-Analyse wären zu Unrecht umgangen worden", betont Kirst.

Auch möchte die BI von der Landesstraßenbaubehörde wissen, ob die Einstufung der Brücke als kommunales Projekt überhaupt zulässig ist. Dagegen spreche, ab Magdeburg alle Brücken über die Elbe aufgrund ihrer Größe in der Verantwortung des Bundes liegen und folgert: "Größendimensional ist die neue Brücke als Bundesprojekt einzustufen." 

Vor dem Hintergrund stetig steigender Bau- und der späteren Unterhaltungskosten fordert die BI zudem erneut eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, denn sie bezweifelt, dass Kosten und Nutzen der Brücke in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Kirst: "Der Nutzen der Elbbrücke in dem sehr dünn besiedelten Landstrich zwischen Dömitz und Lauenburg für den regionalen Verkehr ist äußerst dürftig. Er liegt bei maximal einer Viertelstunde im Vergleich zum Übersetzen mit einer Fähre." Fraglich sei deshalb, ob bei dem eher geringen verkehrspolitischen Nutzen gegenüber den massiven Kosten auch in Hinsicht auf Umwelt und Klima die Förderung eines solchen Projekts aus öffentlichen Mitteln zu rechtfertigen ist.