Weniger Stress für die Tiere

In Niedersachsen sind schon bald wieder hofnahe Schlachtungen möglich

Hannover, 10.06.2021 - Die mobile Schlachtung von Nutztieren ist künftig auch direkt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb möglich. Der Niedersächsische Landtag stimmte gestern für einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition. Danach wird es möglich sein, bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit zu schlachten. 

"Damit schaffen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit", sagt Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Sie begrüßt die Möglichkeit der hofnahen Schlachtung: "Das erspart den Tieren viel Stress, weil der Transport wegfällt."

Die Schlachtungen werden mittels einer sogenannten mobilen Schlachteinheit eines zugelassenen Schlachtbetriebs durchgeführt. Die Zusammenarbeit von Tierhaltern mit handwerklichen Metzgereien oder kleineren Schlachthöfen biete sich für die regionale Versorgung an, erläuterte die Ministerin.

Zuvor aber muss auf EU-Ebene eine Änderung der bisherigen Rechtslage erfolgen. Dies soll laut Ministerium im Juli erfolgen. Die Einhaltung der EU-weit geltenden Hygienestandards müsse gewährleistet werden. Der gesamte Schlachtvorgang unterliegt einer amtlichen Kontrolle.

"Wir nehmen sowohl von den Landwirten als auch von den Kunden, die das recht hochpreisige Produkt nachfragen, ein hohes Interesse wahr. Auf den Transport der Tiere kann bei dieser neuen Form der Schlachtung verzichtet werden. Es ist uns wichtig, diesen tierschutzgerechten Schritt zu ermöglichen", betont die Landwirtschaftsministerin.

Mit Hilfe von EU-Fördergeld aus der Maßnahme "Verarbeitung und Vermarktung" können Kleinunternehmer sowie entsprechende Erzeugerzusammenschlüsse bei der Anschaffung mobiler Schlachteinheiten unterstützt werden.