Schluss mit lustig

Kanu- und Bootsfahrten werden an Himmelfahrt und Pfingsten verboten

Kanufahrten wie hier auf der Ilmenau soll es an Himmelfahrt und Pfingsten zum Schutz der Natur künftig nicht mehr geben. Foto: LGheuteLüneburg, 14.02.2019 - Wer an Himmelfahrt oder Pfingsten eine lustigen Bootstour über die Ilmenau geplant hat, wird sich wohl künftig nach einem anderen Vergnügen umsehen müssen. Denn der Landkreis Lüneburg möchte die Ilmenau, aber auch die Lopau und die Luhe besser schützen, um Tieren und Pflanzen den notwendigen Lebensraum zu sichern. Demnach sollen die Gewässer zu Himmelfahrt und Pfingsten für Ausflügler gesperrt werden, so die Pläne des Landkreises.

An diesen stark belasteten Tagen stehe die Natur unter besonderem Stress, sagte Stefan Bartscht vom Fachdienst Umwelt, der im Umweltausschuss einen Entwurf für eine entsprechende Verordnung vorstellte. "Damit wir auch noch in den kommenden Jahren die Artenvielfalt an den Flüssen genießen können, sollten wir ihnen eine kurze Auszeit gönnen."  

Mit dem Entwurf soll sichergestellt werden, dass die Natur rund um die Gewässer Erholungssuchenden und Kanufahrern erhalten bleibt. Hierzu sollen Regelungen des Landkreises Harburg übernommen werden. Im Nachbar-Landkreis wurde festgelegt, dass die Luhe zu Himmelfahrt und Pfingsten nicht befahren werden darf. An allen anderen Tagen ist der Fluss von 9 bis 18 Uhr freigegeben. Dadurch können Tiere wie Fischotter, Vögel oder Libellen noch bei Tageslicht ungestört Nahrung im und am Fluss suchen. "Diese Änderungen schlagen wir auch für Lopau und Ilmenau vor", erläutert Bartscht. "Außerdem wollen wir feste Ein- und Ausstiegsstellen für Kanufahrer und auch maximale Bootsgrößen vorgeben." So sollen Ufer, Böschungen und Flussbett geschützt werden. 

Die vorgeschlagene Verordnung ist aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre entstanden. Immer wieder sei es dazu gekommen, dass Ausflugsgruppen in geschützten Gebieten große Schäden verursachten – vor allem an Himmelfahrt und Pfingsten. "An diesen Tagen sind viele Ausflügler betrunken und mit lauter Musik unterwegs, sie verhalten sich leider alles andere als rücksichtsvoll", so Bartscht. Regelmäßig erreichen ihn und seine Kollegen Anzeigen und Fotos von zerstörten Landschaften. Als Beispiel nennt er mit Flaschen verstopfte Nistplätze des geschützten Eisvogels: "Mit dieser Aktion haben die Unbekannten den Lebensraum des Vogels am Ilmenau-Ufer langfristig zerstört."

Die vorgeschlagenen Regeln sind nach Meinung des Fachdienstleiters nicht zu vermeiden: Jahrelange Informationskampagnen, die auf die Sensibilisierung der Ausflügler zielten, hätten keinen Erfolg gebracht. "Wir wissen, dass die Verordnung leider auch die besonnenen Ausflügler trifft", sagt Bartscht. "Zum Glück aber ändert sich für sie die meiste Zeit des Jahres nichts." 

Die Verordnung umschließt das Kreisgebiet, ausgenommen davon ist die Hansestadt Lüneburg. Im nächsten Schritt plant der Landkreis Lüneburg ein förmliches Beteiligungsverfahren. Daran nehmen unter anderem Kommunen und Unterhaltungsverbände teil. Die endgültige Entscheidung über den Entwurf trifft der Kreistag Mitte Mai.