Ende der Aufstallungspflicht

Seit Mitte März keine neuen Fälle der Geflügelpest

Lüneburg, 30.04.2021 - Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis Lüneburg: Ab Dienstag, 4. Mai, müssen sie ihre Tiere nicht mehr ausnahmslos in geschlossenen Ställen halten. Das geht aus einer neuen Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung hervor. Das Dokument kündigt das aktuell noch bestehende Regelwerk auf, wonach Besitzer für gehaltenes Geflügel wie beispielsweise Hühner, Enten oder Gänse wegen der Geflügelpest (Aviäre Influenza) bestimmte Vorkehrungen für Stall und Zäune treffen müssen.

Grund für die ursprüngliche Aufstallungspflicht waren drei Fälle der Tierseuche im Kreisgebiet sowie weitere Nachweise in Nachbarkreisen. Am Inselsee sowie in Neetze konnte das Veterinäramt die Geflügelpest bei Wildgänsen nachweisen, in Kaarßen bei einer Wildente. Von der Aufstallungspflicht waren unter anderem das Amt Neuhaus, Teile der Stadt Bleckede, die Samtgemeinden Scharnebeck, Bardowick, Dahlenburg und Ostheide, die Gemeinde Adendorf sowie die Hansestadt Lüneburg betroffen. Jetzt habe sich die Lage jedoch wieder etwas entspannt, erklärt die Kreisverwaltung. So seien seit Mitte März keine neuen Fälle von Geflügelpest im Kreisgebiet aufgetreten, aus den Nachbarlandkreisen stammen die letzten Nachweise von Anfang April. Außerdem ist der Vogelzug in der Region seit Beginn des Monats beendet.

Trotz der Lockerungen weist das Veterinäramt darauf hin: Halter sollten ihr Geflügel weiter genau beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen. Verhalten die Tiere sich auffällig? Legen sie weiterhin Eier? Kommt es häufiger zu Todesfällen? Zusätzlich sind Bürger sowie Jäger dazu aufgerufen, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen dem Veterinäramt des Landkreises unter 04131-26-1413 zu melden.