Zahlreiche Corona-Lockerungen für den Landkreis

In den kommenden Tagen entfallen mehrere Vorgaben

Auch wenn die Maskenpflicht nicht mehr besteht: Stadt und Kreis appellieren, die Masken freiwillig weiter zu tragen. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 22.05.2021 - Das Leben wird wieder normaler. Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Lüneburg seit fünf Tagen in Folge unter 50 liegt, ist in den Verkaufsstellen des Einzelhandels im Landkreis Lüneburg ab sofort kein vorheriger negativer Schnelltest mehr erforderlich. Das ergebe sich aus der kurzfristigen Anpassung der niedersächsischen Corona-Verordnung, teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Doch es gibt noch mehr Lockerungen.

Quadratmeter-Vorgabe entfällt 
Weil der Inzidenzwert im Landkreis Lüneburg seit fünf Tagen unter 35 liegt, fällt ab Dienstag, 25. Mai, für den Einzelhandel im Landkreis Lüneburg die Begrenzung der Kundenzahl nach Quadratmetern weg. 

Maskenpflicht im Außenbereich entfällt
Die bisher gültige Maskenpflicht im gekennzeichneten Innenstadtbereich wird ab Montag (24. Mai 2021) aufgehoben, das heißt: Dort müssen die Menschen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg bezieht sich ausschließlich auf den Außenbereich, also die Straßen in der Innenstadt. Die Maskenregeln für die Einzelhandelsgeschäfte und den Innenraum stellt das Land Niedersachsen auf.

Private Zusammenkünfte
Jetzt dürfen sich wieder bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder dieser Personen bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet, ebenso wenig vollständig Geimpfte oder Genesene. Diese Regelung greift, sobald der Inzidenzwert im Landkreis Lüneburg unter 35 liegt. 

Testpflicht in der Landwirtschaft
Für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben, die vorübergehend in Sammelunterkünften lebende Erntehelfer beschäftigen, gilt ab Montag, 24. Mai, eine Testpflicht. Sie müssen sich zweimal wöchentlich einem PCR-Tests oder einem Antigen-Test unterziehen. Außerdem dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe nur Erntehelfer beschäftigen, die bei der Ankunft und später mindestens zweimal wöchentlich auf das Virus getestet werden.

Weiterhin Maskenpflicht in den Geschäften
Die allgemeine Maskenpflicht in den Einzelhandelsgeschäften bleibt unabhängig von der Inzidenz bestehen – sie bildet gemeinsam mit den Abstands- und Hygieneregeln auch in den kommenden Monaten einen wichtigen Baustein für den gegenseitigen Schutz vor dem Virus.

◼︎ Appell von Stadt und Kreis

Trotz der jetzt eintretenden Lockerungen richten Oberbürgermeister Ulrich Mädge und Landrat Jens Böther einen Appell an die Bevölkerung, freiwillig weiter Masken zu tragen und Testmöglichkeiten zu nutzen. "Auch, wenn sich verpflichtende Regeln verändern", erläutert Mädge seine Sicht, "so sollten wir lieber alle noch ein bisschen länger vorsichtig sein, damit wir den bisherigen Erfolg im Kampf gegen Corona nicht leichtfertig verspielen." Böther ergänzt: "Es hilft uns allen, wenn möglichst viele freiwillig auch weiter auf ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen achten. Gerade das Maskentragen ist eine unkomplizierte Vorsichtsmaßnahme, an die sich ja auch sehr viele Menschen längst gewöhnt haben."

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.