"Momentan keine Warnstufe"

Von heute an ist in Warnstufen festgelegt, ob schärfere Corona-Regeln eingeführt werden

Lüneburg, 25. August 2021 - Seit heute ist nicht mehr der Inzidenzwert allein entscheidend, ob Corona-Regeln verschärft oder gelockert werden. Das beschloss gestern die Landesregierung in Hannover (LGheute berichtete). Orientierung geben jetzt drei Leitindikatoren, die gemeinsam betrachtet werden. Sobald zwei von ihnen einen festgelegten Wert übersteigen, wird eine von insgesamt drei Warnstufen ausgerufen. 

Mit der neuen Niedersächsischen Verordnung gilt generell die sogenannte 3G-Regel, das bedeutet: Für bestimmte Bereiche ist der Zutritt lediglich für geimpfte, genesene oder getestete Personen erlaubt. Welche Bereiche dies sind, hängt vom lokalen Infektionsgeschehen ab. Für die Bewertung der Situation vor Ort werden dafür nun drei Leitindikatoren betrachtet. 

Die drei Leitindikatoren:

Je nach Infektionsgeschehen greifen künftig unterschiedliche Corona-Warnstufen mit entsprechend schärferen Regeln. Der bisherige Corona-Stufenplan fällt damit weg.

Die Corona-Warnstufen:

Leitindikator   Warnstufe 1  Warnstufe 2  Warnstufe 3 
RKI-Inzidenzwert des Landkreises Lüneburg Inzidenz 35 bis 100 Inzidenz 100 bis 200 Inzidenz über 200
Hospitalisierung (Krankenhauspatienten/100.000 Einwohner)   Aufnahme über 6 bis 9 Fälle   Aufnahme 9 bis 12 Fälle  Aufnahme über 12 Fälle  
Intensivbetten (Belegung landesweit) Auslastung 5% bis 10% Auslastung 10% bis 20%   Auslastung über 20%


Die erste Warnstufe tritt ein, sobald zwei der drei Parameter über fünf Tage hinaus die Schwellenwerte überschreiten. Dies stellt der Landkreis durch eine öffentliche Allgemeinverfügung fest. Es gelten dann erweiterte 3G-Regeln. Diese treten auch in Kraft, wenn der Inzidenzwert über 50 liegt. Generell gilt: Je höher die Warnstufe ist, desto strenger die Regeln.

Was gilt bei Warnstufe 1 oder einer Inzidenz über 50?

In Warnstufe 1 bzw. bei einer Inzidenz über 50 ist der Zugang zu folgenden Bereichen/Dienstleistungen ausschließlich mit Test-, Genesenen- oder Impfnachweis möglich.

Gastronomie und Tourismus

Körpernahe Dienstleistungen

Sport

Zusammenkünfte, Veranstaltungen, Sitzungen


Was gilt aktuell für den Landkreis Lüneburg?

Aufgrund der oben genannten Kriterien befinde sich der Landkreis Lüneburg "momentan in keiner Warnstufe", teilte die Kreisverwaltung heute mit. Damit greifen die generellen 3G-Regeln unter anderem für Heime und weitere Betreuungseinrichtungen, für Zusammenkünfte, Sitzungen und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, für Großveranstaltungen, sowie Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliches. Außerdem gelten im Landkreis derzeit zusammengefasst folgende Regeln:

Kontaktregelungen

Gastronomie und Tourismus

 Sport

Dienstleistungen und Handel

 Veranstaltungen und Zusammenkünfte

Grundsätzlich gilt jederzeit: ausreichend Abstand zueinander, notwendige Händehygiene, ausreichend Lüftung in geschlossenen Räumen und Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich von öffentlich zugänglichen Räumen beziehungsweise bei Besuch- und Kundenverkehr.