Zurück aus dem Urlaub - und dann?

Reisende in Hochrisikogebiete müssen bereits vor der Reise aktiv werden

Lüneburg, 09.01.2022 - Aktuell kehren viele von Reisen zurück nach Hause. Mehr als 2.600 Einreisende aus Hochrisiko-Gebieten wurden allein dem Gesundheitsamt Lüneburg in den vergangenen zwei Wochen gemeldet, davon allein 800 Rückkehrer aus Dänemark, 360 aus Spanien und 150 aus der Schweiz. Um das Corona-Risiko gering zu halten, müssen Rückkehrende aus dem Ausland ihre Einreise anmelden und einige Regeln einhalten.

Ganz wichtig: Wer im Urlaub oder für den Job unterwegs ist, muss sich über die Lage in seinem Reiseland gut informieren, teilt der Landkreis mit. Hier seine weiteren Hinweise für Reiserückkehrer:

◼︎ Wo erfahre man, ob das Reiseland als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist?

Das Robert Koch-Institut bewertet die Lage in den Ländern, stuft die Risikogebiete ein und veröffentlicht die Liste auf seiner Internetseite. Dabei wird zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unterschieden. Aktuell (Stand: 3. Januar) gelten zum Beispiel die Nachbarländer Dänemark, Niederlande, Frankreich und Polen - allesamt beliebte Reiseziele - als Hochrisikogebiete, ebenso beispielsweise die Schweiz, Portugal und die Türkei.

◼︎ Was gilt bei der Rückreise aus einem Hochrisiko-Gebiet nach Deutschland?

1. Anmeldepflicht vor der Einreise
Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich über das RKI-Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de anmelden. Geimpfte und Genesene laden ihre Nachweise bereits vor der Einreise in dem Portal hoch.

2. Corona-Test
Wer ich nicht vollständig geimpft oder genesen ist, für den gilt: 
Egal, ob die Reise mit dem Auto, dem Zug, der Fähre oder dem Flugzeug stattfindet: Der Test muss immer vor der Einreise erfolgen. Das Testergebnis sollte schon bei der Anmeldung der Einreise im Einreiseportal hochgeladen werden. Erlaubt sind PoC-Tests – also Schnelltests – oder PCR-Tests bis zu 48 Stunden vor der Einreise (die Testpflicht gilt nur bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet § 5 der Einreiseverordnung).

3. Quarantäne
Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen. Fünf Tage nach der Einreise ist ein Freitest mit einem weiteren PoC- oder PCR-Test möglich. Ein Beispiel: Einreise am 1. Januar, dann ist der Test am 6. Januar möglich. Der Testnachweis muss im Einreiseportal hochgeladen werden. Sollte dies nicht möglich sein, kann er per E-Mail an das Gesundheitsamt geschickt werden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., im Betreff bitte "Freitest Reiserückkehrer aus Land …" angeben. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.

4. Hinweis für Geimpfte oder Genesene
Geimpfte oder genesene Reisende können sich bereits vor der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreien, indem sie ihre Impfbestätigung bzw. ihren Genesenennachweis vor der Einreise im Einreiseportal hochladen. Geht das nicht, müssen die Dokumente mit dem Betreff "Nachweis Reiserückkehrer aus Land …" an das Gesundheitsamt geschickt werden. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.

5. Die RKI-Einschätzung zu meinem Reiseland hat sich verändert. Was gilt dann?
Wird das Gebiet während der Quarantänezeit abgestuft, gelten die Vorschriften für die neue Einstufung. Das bedeutet: Wird die Einstufung als Hochrisikogebiet aufgehoben, gelten die üblichen Einreisebedingungen. Die Quarantäne wird damit aufgehoben.