Ab 15. März gilt die Impfpflicht

Betroffen sind Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs 

Vorerst müssen sich nur Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich impfen lassen. Foto: LGheuteHannover, 21.01.2022 - Die Impfpflicht kommt, vorerst aber nur für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs. Wie das Gesundheitsministerium in Hannover mitteilt, müssen die Beschäftigten ab 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt bundesweit. Sie soll Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Covid-19-Infektion schützen.

Impfverpflichtet sind Personen, die über einen längeren Zeitraum in der Einrichtung tätig sind. Damit sind laut Ministerium neben den Beschäftigten auch Ehrenamtliche, rechtliche Betreuer, externe Dienstleister sowie Mitarbeiter in Verwaltung, Technik oder IT betroffen, sofern keine räumliche Abgrenzung möglich ist. Dies sei unabhängig von der Art der Beschäftigung oder Selbstständigkeit. 

 

Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: "Die Mehrzahl der von der Impfpflicht betroffenen rund 240.000 Niedersächsinnen und Niedersachsen ist bereits geimpft. Und doch wissen wir aus den Einrichtungen, dass ein kleiner Anteil noch keinen vollständigen Impfschutz hat. All diejenigen bitte ich herzlich, lassen Sie sich jetzt impfen, damit Sie mit zwei Impfdosen bis zum 15. März einen vollständigen Impfschutz vorweisen können."

◼︎ Bis zu 2.500 Euro Bußgeld 

Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 2.500 Euro, behördliche Betretungs- oder Tätigkeitsverbote sowie weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Kontrolle der Nachweispflicht obliegt künftig den kommunalen Gesundheitsämtern, so das Ministerium. Ein einheitliches Verfahren zur Umsetzung befinde sich derzeit in der Abstimmung aller Beteiligten auf Bund- und Länderebene. 

 

Ministerin Behrens erklärt, sie hoffe, dass der voraussichtlich Ende Februar in Deutschland ausgelieferte Proteinimpfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax die Menschen überzeugt, die den hochwirksamen mNRA-Impfstoffen skeptisch gegenüberstehen. "Wir rechnen mit rund 180.000 Dosen für Niedersachsen. Den Impfstoff werden die kommunalen Impfteams dann zunächst prioritär für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegebereichen vorhalten."  

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sind von der Impfpflicht befreit, wenn sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen, in dem die medizinische Kontraindikation konkret und nachvollziehbar attestiert ist. Für diese Personen besteht die tägliche Testpflicht fort. Genesene Personen unterfallen ebenfalls nicht der Impfpflicht.

Hier gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht: