Positiv Getestete müssen sich selbst melden

Neue Vorgaben des Landkreises – Quarantäne erfolgt jetzt automatisch

Lüneburg, 25.01.2022 - Der Landkreis Lüneburg wird der aktuellen Infektionslage allein offenbar nicht mehr Herr. Das ergibt sich aus einer neuen Vorgabe des Landkreises. Während erst vor wenigen Tagen positiv Infizierte angewiesen wurden, die von ihnen ausgelöste Kontaktnachverfolgung selbst vorzunehmen (LGheute berichtete), müssen sich positiv Getestete nun auch von sich aus beim Gesundheitsamt melden.

Ab sofort benötigt das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg die "aktive Mithilfe von positiv Getesteten", um deren Kontakte nachverfolgen und informieren zu können, heißt es aus dem Landkreisamt. Konkret heißt das: Betroffene müssen ab sofort über die Corona-Seite des Landkreises (corona.landkreis-lueneburg.de) einen Onlinefragebogen ausfüllen und diesen an das Gesundheitsamt schicken, sobald sie ihr positives Testergebnis von der Arztpraxis oder direkt vom Labor erhalten haben. Einen Anruf vom Gesundheitsamt gibt es erstmal nicht. 

◼︎ Diese Angaben müssen gemacht werden

Mit dem Onlinefragebogen, den positiv Getestete ausfüllen, erhält das Gesundheitsamt über den konkreten Fall die folgenden Informationen: Wie ist der Impfstatus? Besucht der Betroffene eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung? Lebt die Person in einem Pflegeheim? Wo arbeitet sie? Wie viele Kontakte gab es? Diese Daten werden ausgewertet und die Fälle "nach Bedeutung und Risiko sortiert", heißt es weiter.

PCR-Tests werden im Übrigen wie bisher weiterhin durchgeführt. Wie die Kreisverwaltung laut einem Bericht der "Landeszeitung" erklärte, gelte dies so lange, bis die Gesundheitsminister der Länder sich auf ein neues "Testregime" verständigt haben.

◼︎ Quarantäne wird automatisch festgelegt

Personen, deren Corona-Test positiv ausgefallen ist, stehen künftig automatisch unter Quarantäne. Dies sei in der Corona-Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen vom 14. Januar festgelegt worden. "Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht notwendig", teilte die Kreisverwaltung mit.

"Oberste Priorität haben Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheime, weil dort so viele Menschen auf engem Raum zusammen sind", erläutert Yvonne Hobro, Fachbereichsleiterin Soziales. "Hier ermittelt das Corona-Team im Hintergrund und entscheidet dann im Einzelfall, ob und für wen eine Quarantäne erforderlich ist." Außerdem werde darauf geachtet, ob bei Hygienemaßnahmen nachgesteuert werden muss oder kurzfristig zusätzliche Tests notwendig sind. 

Auf der Internetseite mit dem Fragebogen finden positiv getestete Personen Hinweise auf ihre Quarantänedauer. Auch werden sie aufgefordert, enge Kontaktpersonen über die Corona-Infektion zu informieren und eine Liste ans Gesundheitsamt zu senden. "Wer mehr als zehn Minuten ohne Maske zusammen war, muss für zehn Tage in Isolation", sagt Yvonne Hobro. Ausnahmen gebe es zum Beispiel für Menschen mit Booster-Impfung, frischer zweiter Impfung oder kürzlich Genesene. Nach sieben Tagen könne man sich per zertifiziertem Schnelltest freitesten lassen, bei Kita- und Schulkindern gehe dies oft bereits nach fünf Tagen. Eltern oder Geschwister von Kindern, die in Klassen- oder Gruppenquarantäne sind, müssen nicht zu Hause bleiben. "Wer die Möglichkeit hat, kann natürlich freiwillig in Isolation gehen. Es gibt aber keine Verpflichtung dazu", so die Fachbereichsleiterin.

◼︎ Gesundheitsamt macht Stichproben

Wichtig: Wer Corona-positiv ist und sich nicht freiwillig meldet, muss damit rechnen, vom Gesundheitsamt angerufen zu werden. Der Landkreis erhält weiterhin Meldungen von den Laboren mit den positiven Testergebnissen.